Mitglied inaktiv
Liebe Biggi, hatte mich vor ein paar Tagen bei dir gemeldet mit der Frage wie lange man den gesetzlichen Stillschutz in Anspruch nehmen darf. Du hast mich an Frau Bader verwiesen, diese wiederum verweist mich nun auf dich. Original NB: Hallo, hierzu gibt es keine gesetzl. Regelung. Ihr AG kann Sie nicht zwingen, nicht zu stillen. Fragen Sie dazu mal auf dem Forum von Biggi Welter - die ist da Experte! Liebe Grüsse, NB
Liebe eemia, ich habe mich eben noch einmal erkundigt, es gibt zwar offenkundig einige Ausführungen zu diesem Thema, aber keine gesetzliche Regelung. In der Schweiz ist der Anspruch nach einem Jahr abgegolten, hier kannst Du mit dem Arbeitgeber sprechen, ob er einverstanden ist. Es gibt einen Kommentar zum deutschen Mutterschutzgesetz, vielleicht magst Du die Autorin einmal kontaktieren. (Birgit Wilikonsky Kommentar zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Birgit Willikonsky Tel.: 0431 604 4153 E-Mail: birgit.willikonsky@arbgsh.landsh.de LLLiebe Grüße, Biggi
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