Frage im Expertenforum Stillberatung an Kristina Wrede:

Fragen bezüglich der Stillzeit

Kristina Wrede

 Kristina Wrede
Stillberaterin
Frage: Fragen bezüglich der Stillzeit

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Hallo Biggi! Frau Bader hat mich in dieses Forum verwiesen und ich hoffe hier verständliche Antworten zu bekommen. Also, ich habe drei Fragen bezüglich der Stillzeit. 1. Im Mutterschutz steht, dass stillende Mütter keine Nachtarbeit machen dürfen. Ich bin Krankenschwester und möchte gerne wieder arbeiten unter anderem auch nachts. Darf ich das auf eigenen Wunsch oder ist das grundsätzlich verboten? 2. Ich kann ja in der Arbeit nicht stillen sondern nur abpumpen. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Stillzeit zu Hause nehme, d.h. später zum Dienst komme und/oder früher nach Hause gehe? 3. Wieviel Stillzeit steht mir zu wenn ich mehr als 8 Stunden arbeite, davon aber zwischendurch eine halbe Stunde Pause habe? Danke schon mal im voraus!


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Liebe -kili-81, zu 1: Wo kein Kläger, da kein Ankläger. Ich denke, aber das ist jetzt meine Auslegung als Laie: auf eigenen Wunsch hin darfst du natürlich auch anders arbeiten, als der Mutterschutz es vorsieht. Das Gesetzt ist ja zum Schutz der Mütter da, nicht um sie einzuschränken. Es könnte allerdings sein, dass dein AG das nicht möchte, um sich nicht angreifbar zu machen. (Du könntest womöglich nachträglich Klage gegen ihn erheben...) Zu deiner 2. Frage sprichst du am besten mit deinem Arbeitgeber. Einen "Anspruch" darauf hast du nicht, aber er kann dir entgegenkommen... Zu 3: "Sie dürfen nicht mehr als maximal 81/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche" arbeiten, "Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit (Wohnung–Arbeitsstelle) sind keine Arbeitszeit." und auch dieser Auszug sollte deine Frage beantworten: "Eine Frau, die stillt, kann nach Wiederaufnahme ihrer Arbeit Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschutzgesetz gesichert: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden." LIeben Gruß, Kristina


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