Mitglied inaktiv
hallo frau welter, ich arbeite 20 stunden pro woche und verteile mir diese auf zwei bis drei tage. meinen 7 monate alten sohn stille ich noch zum teil, die stillpausen nehme ich zusammenhängend zum arbeitsende. neulich hätte ich eigentlich von 7 bis 16 uhr gearbeitet, also über 8 stunden, also bin ich 1,5 stunden vorher gegangen, nämlich um 14:30 uhr. unsere personalabteilung habe ich gebeten, mir 1,5 stunden stillpause einzubuchen. dort ist man allerdings der meinung, mir stehe nur 1 stunde zu, da ich tatsächlich nur von 7 bis 14:30 uhr und somit weniger als 8 stunden gearbeitet habe. versteht sich die 8-stunden-grenze inklusive oder exklusive der stillpausen? vielen dank und liebe grüße! sonja
Liebe Sonja, die Pausen für die Stillzeiten regelt § 7 im Mutterschutzgesetz: "Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. LLLiebe Grüße, Biggi
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