Andalova
Guten Tag, Ich hatte nach meiner zweiten künstlichen Befruchtung (erste IVF, zweite Kryo) am Montag den Bluttest der endlich positiv war! Ich arbeite als Krankenschwester in einer internistischen Notaufnahme bzw haben wir zusätzlich auch bis zu 16 "normale" Patientenbetten. Ich habe jetzt wahnsinnige Angst arbeiten zu gehen da ich eigentlich kaum noch etwas machen darf. Nichts mit Urin, nichts mit Blut, keine ISO-Zimmer, nicht schwer heben usw... Ich war gestern beim Betriebsarzt der mir sagte mein Chef bzw PDL müsste jetzt für einen angemessenen Arbeitsplatz sorgen und ein Beschäftigungsverbot könnte sie mir nicht ausstellen sondern nur meine Gynäkologin. Anschließend war ich bei meiner Gynäkologin die sagt sie darf mir kein BV ausstellen sondern das dürfte nur mein Arbeitgeber aussprechen. Sie dürfte mich lediglich nur immer wieder krank schreiben falls ich Beschwerden habe. Aber dann bekomme ich nach 6 Wochen nur noch Krankengeld was ich mir einfach nicht leisten kann. Danach bin ich dann zu meiner Stationsleitung... Er zieht das alles zu locker und meint es wäre ein leichtes sich im Spätdienst wenn wir nur zu zweit arbeiten sich jemanden von einer anderen Station anzufordern der zB. beim Lagern hilft. Meiner Meinung nach geht das überhaupt nicht da alle Stationen überlastet sind durch Personalmangel. Und letztendlich muss ich dann doch wieder mithelfen um kein schlechtes Gewissen meiner Kollegin gegenüber zu haben. Meine Frage wäre jetzt darf mir jeder Arzt ein BV ausstellen? Ich kenne zB. Eine Ärztin die in der Klinik gearbeitet hat bis vor kurzem und jetzt in einer Hausarztpraxis ist, aber nicht meine Hausärztin ist. Dürfte sie mir das auch ausstellen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. wenn der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, wird ein Beschäftigungsverbot nicht funktionieren. 2. theoretisch kann dieses sowohl der Arbeitgeber, aber auch die Frauenärztin ausstellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. 3. was das Zitat der PDL angeht, kann ich Ihnen aus dem täglichen Alltag nur zustimmen, dass dieses meist bedeutungslose Absichtsbekundungen sind, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind. 4. wenn der Arbeitgeber sich aber nicht darauf einlässt und der alternative Arbeitsplatz offensichtlich größere Belastungen mit sich bringt, als es das Mutterschutzgesetz vorsieht, dann wird die Einschaltung des örtlichen Gewerbeaufsichtsamtes die Damen und Herren in der PDL und Geschäftsleitung recht schnell auf den Boden der Realität holen, zumal hier empfindliche Geldstrafen in 5stelliger Höhe drohen. Liebe Grüße VB
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