Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Steht mir wirklich kein Beschäftigungsverbot zu?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Steht mir wirklich kein Beschäftigungsverbot zu?

Schupfahex

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Hallo Herr Dr. Bluni, Kurz zu meiner Situation: Ich bin 21 Jahre alt, in der 26 SSW mit meinem ersten Kind. Vollzeit berufstätig als Friseurin. Bis jetzt hab ich noch tapfer durchgehalten täglich zwischen 8-12 Stunden zu arbeiten. Mit zunehmendem Bauch werden die Beschwerden jedoch größer und die Tätigkeiten nicht leichter. Ich arbeite wirlich den ganzen Tag nur im stehen. Sitzen ist kaum möglich da ich selbst nur 1, 60 groß bin und ich sitzend garnicht an den Kopf der Kunden komme. Auch an der Rezeption ist es nicht möglich zu sitzen. Also kann mich mein Chef auch nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzten. Durch die Schwangerschaft habe ich mittlerweile mächtig Wasser in den Beinen, kann nur noch offene Schuhe tragen da ich sonst in kein Paar mehr rein passe. Abends nach der Arbeit bin ich fast täglich am weinen weil ich einfach so KO bin und solche Schmerzen habe. Ich habe mich bei verschiedenen Beratungsstellen im MuSchuG und im internet informiert und ich strebe eine Reduzierung meiner Arbeitszeit an. Ich habe bereits meinen Frauenarzt sowie meinen Hausarzt auf ein individuelles BV zur Reduzierung direkt angesprochen keiner von beiden will es mir jedoch ausstellen, immer nur Krankschreiben, aber ich bin nicht krank das sind doch alles Schwangerschafts und Berufsbedingte Beschwerden. Was sagen sie dazu? Bin ich wirklich kein Fall für ein individuelles BV mit eingeschränkter Arbeitszeit?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. prinzipiell ist es absolut richtig, dass ein solches Beschäftigungsverbot dann ausgestellt wird, wenn aktuell keine Krankheit vorliegt, jedoch die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz zu vereinbaren sind und darüber hinaus kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, der für die schwangere Mitarbeiterin unproblematisch ist. 2. in einer solchen Situation ist es dann möglich, dass die behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt oder auch der Hausarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Das ist dann auch juristisch relativ unproblematisch. 3. diese Vorgaben finden Sie sehr ausführlich in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben. 4. unsere Juristin, Frau Bader, kann dazu in Ihrem Forum sicherlich noch weitere hilfreiche Informationen geben. 5. zur Frage des Mutterschutzes im Friseurgewerbe gibt es ein sehr hilfreiches Informationsblatt des Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Baden-Württemberg. Dieses können Sie unter der Internetadresse http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16402/Werdende_Muetter_im_Friseursalon.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Friseursalon.pdf herunterladen. Liebe Grüße VB


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