Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Steht mir ein Beschäftigungsverbot zu?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Steht mir ein Beschäftigungsverbot zu?

Mia28

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Ich arbeite im Einzelhandel und bin jetzt in der 22. Ssw. Seid mind. 6 Wochen quäle ich mich jeden Tag mit Schmerzen auf arbeit. Ich habe extreme schmerzen im Rücken, in der Rippenggend, jede Nacht mittlerweile auch am Tag schlafen mir die Arme ein und habe Dollar Problemein im Hüftbereich (können aber auch die Bandscheiben sein). Ich stehe jeden Tage Vollzeit auf arbeit, meistens in einer 2 "Frau" Besetzung. Dazu kommt das ich permanent schwere Ware hucken muss. Durch unsere SaisonUmstellung musste ich auch viele Gartenmöbel auftauen. Nun bin ich am Ende meiner Kräfte und habe meine Frauenärztin um ein Beschäftigungsverbot gebeten. Sie meinte das muss mein Arbeitgeber machen. Der wiederum gibt mir keines und weißt wieder auf meine Frauenärztin zurück sie soll mir eins ausschreiben. Nun stehen ich da und weiß überhaupt nicht was ich machen soll bzw. Ob ich überhaupt eineine Chance auf ein Verbot habe?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl durch den Arbeitgeber, aber auch durch die behandelnde Frauenärztin ausgesprochen werden, wenn dafür die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese sehen unter anderem Bedingungen am Arbeitsplatz vor, die erstens gegen entsprechende Vorgaben der Gesetze verstoßen und bei denen keine andere Möglichkeit besteht, die Frau im Unternehmen zu beschäftigen. 2. wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird es sehr schwer werden, ein solches Beschäftigungsverbot auszusprechen. 3. dennoch ist natürlich jeder Arbeitgeber gehalten, bei der Anstellung einer Schwangeren darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Wenn es hier eine gewisse Blindheit gibt, kann es sehr gut helfen, mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen und die Situation durch das örtliche Gewerbeaufsichtsamt überprüfen zu lassen. Werden dann entsprechende Verstöße erkannt, kann das beim Arbeitgeber zu empfindlichen Geldstrafen führen, deren Androhung dann erfahrungsgemäß recht schnell zum Sinneswandel führt. 4. unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot finden Sie in unserer Stichwortsuche dazu weitere Informationen. VB


Mia28

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Dazu muss ich noch erwähnen das ich eine junge filialleiterin bin und jeden Tag sehr unter Druck stehe, die geforderten Umsatzzahlen zuerreichen. ICH stehe den ganzen Tag unter Strom und unter enormen Stress.


Irimama

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Du darfst laut MuSchG NICHT über 5 kg heben, dein Arbeitgeber hat hier eine Fürsorgepflicht!! Und ein Beschäftigungsverbot kann nur der FA/FAin ausstellen!!! Ich hatte bei meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot, weil ich Blutungen und offenen MuMu hatte. Vielleicht hat die Ärtzin dich falsch verstanden? Die Bescheinigung stellt definitiv der Arzt aus, wenn es gar nicht geht, wechsele lieber den Arzt-deinem Baby und dir zu liebe. Das ganze belastet doch auch seelisch!! Alles Gute!


binemei

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Hallo, jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Solltest du momentan Arbeiten ausführen, die mit deiner Schwangerschaft nicht zu vereinbaren sind, wird dir ein Arbeitsplatz zugewiesen, der dir keine Beschwerden macht. Da hat dein Arzt gar nichts mit zu tun. Das geht vom Arbeitgeber aus. Wenn er nichts tut, wende dich an den Betriebsrat. Eine Gefährdungsbeurteilung muss sein.


Mausi85

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Hallo Mia, Ich arbeite ebenfalls im Einzelhandel als Kassiererin. Da meine 1. Schwangerschaft schwer verlief und in der 26+2 SSW beendet werden musste, hat mir meine Chefin ans Herz gelegt meine Frauenärztin um ein Beschäftigungsverbot zu bitten. Meine Chefin wolle das Risiko nicht eingehen, dass etwas wegen dem ganzen Stress passiert. Sie meinte, wenn meine Frauenärztin sich weigert, soll ich zum Betriebsarzt. Daher würde ich dir raten mit eurem Betriebsarzt darüber zu sprechen. Von außen sieht es im Einzelhandel leicht aus, aber wer da arbeitet, weiß erst Wie schwer es ist und stressig. Vorallem in deiner Position. Ich hoffe, dass du ein Beschäftigungsverbot bekommst. Ich habe wegen dem ganzen Stress in meiner ersten Schwangerschaft beinahe mein Kind verloren. Ich lag nach der Entbindung auf der Intensiv.


Mia28

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Problem ist das wir meistenso nur zu zweit auf arbeit stehen teilweise stehe ich sogar mit einer auszubildenden alleine im laden. Wir müssen alles selber machen von lagerarbeiten bis kassieren und beraten. Auch schwere Kommoden schränke und Tische raus geben und ich habe nicht jedes mal die Möglichkeit meine Kollegin um Hilfe zu bitten. Mein Arbeitgeber ist der Meinung das er alle Mutterschutz Richtlinien erfüllt. Und ein anderer Arbeitsplatz ist in einem filialbetrieb nun mal nicht möglich.


krümelchen2016

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War bei mir Ähnlich. Nur das ich drei Leute Unter mir hatte, darunter eine Schwangere, selbe SsW wie ich, eine Ältere angestellte Anfang 60, und eine die ich neu anlernen musste. Dazu kommt keine Liege im Betrieb ständiges heben über 5kg manchmal auch über 15kg.Trotz Gefährdungsbeurteilung!!! An Ersatz für mich brauchte ich nicht zu denken. Dann war ich 2Wochen krankgeschrieben, habe mit Chef geredet, dass es so nicht mehr geht. So, alles schön und gut. Habe am zweiten Tag feststellen müssen dass alles was besprochen war hinfällig ist und ich zusätzliche Überstunden wegen Personalmangel machen sollte. Vom abgemachten Urlaub den ich mir Angespart hatte von Letztem Jahr und diesem Jahr konnte ich auch Tschüss sagen(Personalmangel) Meine Frauenärztin hat mir das BV erteilt. Weiss nicht warum dies deine nicht macht. Wie Verstehst du dich denn mit deinem Hausarzt? Der kann dir das auch ausstellen. Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle erstmal krankschreiben lassen. Lg und viel Glück


Mia28

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Mein Hausarzt gibt mir auch keins. Ich versteh es einfach nicht, warum manche ein Verbot bekommen und andere wiederRum nicht. Mein Frauenärztin meinte zu mir das ein Frauenarzt nur in den seltensten Fällen eins ausschreibt. Meine Hebamme hat mich jetzt weiter geleitet an eine Beratungsstelle die sich mit dem Thema aus kennen. Dort habe icheute nun am Mittwoch nächste Woche ein Termin. Ich bin gespannt


neinanina

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Meine Schwägerin,die auch im Einzelhandel arbeitet,hat damals Hilfe von der Bezirksregierung bekommen und konnte damit das Beschäftigungverbot durchbekommen. Vielleicht können die dir auch helfen. Ein Versuch ist es wert.


lekaro

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Hallo, bei mir war es damals ähnlich wie bei dir! Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen. Es Nacht ja auch mehr Sinn für deinen Betrieb, denn irgendwann kannst du sowieso nur noch beschränkt arbeiten, da du nicht mehr so schwer heben darfst. Meine bezirksleitung schlug mir das damals selber vor, da dem Betrieb ja mit einer voll einsatzbereiten und uneingeschränkten Kraft auch mehr geholfen ist. Der Betrieb muss deinen Ausfall ja nicht zahlen, das übernimmt ja zum größten Teil die Krankenkasse soweit ich mich erinnern kann, also die Lohnfortzahlung! Red doch einfach nochmal mit deinem Vorgesetzten mit den Argumenten! Viel Glück!


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