Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 26.SSW und arbeite an einer Schule für körperlich und geistig beeinträchtigte Kinder. Viele sind mit Grippe infiziert, niesen einem ins Gesicht, speicheln, müssen gefüttert und gewickelt werden. Die vorbeugenden Hygienemaßnahmen sind für Lehrer also nicht einzuhalten. Laut meinem Arbeitgeber erhalte ich bei vorliegender Schweinegrippe für 10 Tage ein Beschäftigungsverbot. Da mittlerweile kaum noch Ärzte testen, um welche Grippe es sich bei den Schülern handelt, habe ich nun auch keinen Grund mehr von meinem Dientstherrn freigestellt zu werden. Sollte mir mein Fraunenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? Muss er dafür einen Grund nennen? Sind bereits Informationen bekannt, wie Schweinegrippe bei Schwangeren verlaufen ist ?
Hallo, in dieser Situation kann auch Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, welches nach aktuellen Vorgaben in dieser Situation auch gut möglich ist, denn wir können hier ja nicht immer auf die entsprechende Testung warten. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab. Die Verläufe können gerade in der Schwangerschaft sehr schwer sein. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Bei mir hat das zuständige Gesundheitsamt die Empfehlung an alle Schwangeren des Landkreises herausgegeben, dass wir vom Schuldienst derzeit absehen sollten. Meine FÄ hat mir daraufhin eine Bescheinigung nach §3 MuSchuG ausgestellt und ich bin vorerst vom Unterricht befreit. Bitte nix riskieren! Liebe Grüße Jolly
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