Frage: Rhesus Unverträglichkeit

Hallo Herr Dr. Bluni, ich habe eine Frage bezüglichkeit der Rhesusunverträglickeit, und zwar habe ich anfang letzten jahres einen schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, vorher wurde bei mir festgestellt, das ich rhesus negativ bin, habe dann nach dem eingriff, diese spritze bekommen. nun bin ich wieder schwanger und werde dieses kind bekommen.nun zu meiner frage, was kann alles passieren? z.b. mit dem kind oder mit mir? mein frauenarzt sagte bereits das ich wieder während der schwangerschaft und kurz nach der geburt diese spritze bekommen werde und dann nichts passieren könne. ist das wahr? oder besteht doch ein risiko? bin sehr verunsichert und hoffe auf eine antwort! freundliche grüße

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 11:30



Antwort auf: Rhesus Unverträglichkeit

hallo July, ja, hier hat Ihr Arzt völlig recht und Grund zur Sorge sollte hier erst mal nicht bestehen. bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspostiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustaussch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauffolgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu05.htm Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.12.2005



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