Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich hab da mal ´ne Frage! Wie ist das eigentlich genau mit dem Organscreening? Es gibt bereits so viele werdende Mütter, die diese Untersuchung in Anspruch nehmen, deshalb meine Frage: Kann bei einer Ultraschalluntersuchung durch meinen Frauenarzt festgestellt werden, ob mein Kind eine Behinderung wie einen offenen Rücken, eine Gaumenspaltung, einen Herzfehler usw. hat, oder ist das wirklich nur durch ein Organscreening möglich? Mein Sohn ist jetzt bereits 7 Jahre alt und 1998 hab ich mir keine Gedanken über solche Dinge gemacht, nur durch die immer besseren Untersuchungen habe ich ein richtig schlechtes Gewissen mich gegen das Organscreening entschieden zu haben und meinem Frauenarzt zu vertrauen! Was meinen Sie dazu Herr Dr. Bluni? Sieht mein FA auch solche Behinderungen? Ich bedanke mich im vorhinein für Ihre Antwort! Liebe Grüße - Birgit
liebe Birgit, im Rahmen einer normal verlaufenden Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 insgesamt Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall/"Feinultraschall" zwischen der 19. + 23. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; einen generellen Anspruch darauf gibt es für die gesetzlich versicherte Schwangerschaft nicht. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die ohne Indikation über das übliche Maß hinausgehen. Im Rahmen eines solchen Organultraschalls/ Feindiagnostik wird vor allem nach dem regulären Wachstum, nach Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Darüber hinaus beurteilt der Untersucher die Fruchtwassermenge, die Plazenta, das Bewegunsverhalten des Kindes und sonstige Besonderheiten. Ein solcher Ultraschall kann aber nicht ausschließen, dass das Kind z.B. einn Chromosomenfehler (z.B. Down-Syndrom) oder eine Stoffwechselfehler hat. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, der Organ- und Dopplerultraschall wird nur bei Risiko-Schwangeren (z.B. Frauen über 35) empfohlen. Er wird nicht vom normalen Gyn gemacht, sondern man sollte dafür in eine Spezialpraxis gehen. Dort haben sie spezielle hochauflösende Ultraschallgeräte, eine bessere Ausbildung und viel mehr Erfahrung in der pränatalen Diagnostik als der niedergelassene Gyn. Ich habe den Feinultraschall machen lassen, weil ich bereits 38 war in der Schwangerschaft. Wenn du keine Risiko-Schwangere bist und bei Deinem Kind bisher alles okay war, ist das Organscreening nicht nötig. Zumal bis heute nicht abschließend geklärt ist, ob die Ultraschall-Frequenzen, die bei diesen stärkeren US-Geräten ausgesendet werden, wirklich harmlos für das Ungeborene sind. Grüßle, Mimi