Mitglied inaktiv
ich (10+3) bin mit meiner FÄ ziemlich unzufrieden un würde gerne wechseln bzw hab dieses heute getan... allerdings meinte die sprechstd vom "neuen" FA das dieser kein us abrechnen dürfte mit der kk. ich müsse es selber zahlen gestern hab ich bei der kk angerufen un habe nachgefragt ob dies so stimmt un habe erklärt warum ich wechseln möchte. der mann von der kk sagte mir das ich wechseln dürfte un der doc auch alle notwendigen untersuchungen abrechnen dürfte auch us WENN es auch medizinischer sicht notwendig is (hatte in der 7ssw starke blutunen war stationär im kkh un hatte seitdem ein hämathom neben der fruchthöhle) heute termin beim "neuen" doc! sie hat 10€ verlangt obwohl ich ihr ne überweisung vom HA mitgebracht habe! darf sie das?? dann hat sie bei der kk angerufen weil sie mir net geglaubt hat un der herr meinte auf einma das die ziffer natürlich zutreffe un ich zahlen müsse verstehe das net warum er mir das gestern am tel so gesagt hat un heut davon nix mehr weiß... da das erste screening dran war musste ich 40€ für das us bezahlen... die letzte vu war am 24.11. bei meiner "alten" FÄ hat das so alles seine richtigkeit oder hab ich die chancen das geld i-wo von i-wem erstattet zu bekommen? lg
Hallo, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren häufig eine andere ist und dieses schon mal im Praxisalltag untergehen kann - was sicher nicht beabsichtigt ist - ist auch mir gut bekannt; lässt sich aber bestimmt nicht immer vermeiden. Und deshalb halte ich es immer für die bessere Lösung, in einer solchen Situation mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin die Dinge zu klären und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, als hier vorschnell den Frauenarzt oder Frauenärztin zu wechseln, was im Zeitallter der Chipkarte ist dieses möglich ist, da keine Prüfung stattfindet und es im Moment der Krankenkasse noch gleich sein kein, da sie für ihre Versicherten Kopfpauschalen für die ambulante Betreuung ausschüttet. 2. die dann notwendigen und in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen und Ultraschalle kann der neue Frauenarzt genauso über die Krankenkasse abrechnen, wie der ursprüngliche Arzt. 3. eine Überweisung zu einem zweiten Frauenarzt darf der Hausarzt nicht ausstellen. Das heißt. Sie werden in jedem Fall die Praxiseintrittsgebühr bezahlen müssen. 4. nehmen Sie Leistungen in Anspruch, die nicht zum Gegenstandskatalog der Mutterschaftsrichtlinien gehören, wie z.B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, werden Sie diese selbt bezahlen müssen. VB
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Sehr geehrter Herr Bluni, seit der 7. SSW (aktuell bin ich in der 27. SSW) sind bei mir Feigwarzen entdeckt worden. Diese habe ich in der 23. SSW nach einem Frauenarztwechsel (meine vorherige FÄ wollte die Feigwarzen nur mit Homöopathie und Bachblüten behandeln) mit Trichloressigsäure behandelt, bisher sind sie nicht wiedergekommen. Nun habe ich e ...
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