Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 9.SSW und habe diese Woche einen Bluttest bei meiner Frauenärztin gemacht, woraufhin nun feststeht, dass ich keine Antikörper gegen Ringelröteln besitze. Da ich im Kindergarten arbeite, habe ich im Internet gelesen, dass ich bis zur 20.SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten müsste. Nun habe ich bei meiner Frauenärztin angerufen und erfahren, dass sie dies nicht für Nötig hält. Sie würde mich nur krank schreiben, sowie ein aktueller Ringelrötel-Fall in der Kita bekannt wird und dann regelmäßige Ultraschalluntersuchungen machen um ausschließen zu können, dass etwas mit dem Kind ist. Ich denke aber, dass es schon zu spät sein könnte, wenn man erst krankgeschrieben wird, sowie ein Fall bekannt wird. Da könnte ich mich mit dem Erreger schon infiziert haben. Daraufhin meinte Sie, dass der Arbeitgeber, wenn er es für nötig hält bei Nichtimmunität gegen Ringelröteln ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann, die Ärztin mache dies nicht. Gibt es da kein eindeutiges Gesetz, was dies regelt? Wie sehen Sie das? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, hier hat Ihre Frauenärztin insofern Recht, als dass es Ihr Arbeitgeber ist, der ein solches Beschäftigungsverbot aussprechen muss, wenn Sie keine Immunität haben. Viele öffentliche Kindergärten/Kitas machen das auch so. Aber, ein derartiges Beschäftigungsverbot erscheint nach Meinung einiger Experten nur bei einer bekannten Fallhäufung in der Umgebung gerechtfertigt zu sein. Wegen des sehr geringen Risikos auch für mit Kindern beschäftigten Schwangeren, dass es bei einer Erkrankung während der Schwangerschaft zu Schädigung des Feten kommt (bei der in Rede stehenden Beschäftigtengruppe von 2,1 pro Jahr in ganz Deutschland), erscheint dieses nach deren Meinung als routenmäßige Maßnahme für seronegative Schwangeren nicht indiziert zu sein Liebe Grüße VB Quelle Univ. Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. F. Hofmann, 2009 Diplom - Chemiker Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachbereich D / Abt. Sicherheitstechnik, Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz. Literatur: Gärtner, B. et al.: Die Parvovirus B19-lnfektion in der Kinderbetreuung: Auswirkungen eines Beschäftigungsverbots, Bundesgesundheitsblatt 2007)
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