I. M.
S. g. Hr. Dr. Bluni, Die Werte meines OGGT´s waren: nächtern: 99mg/gl 1h-Wert: 143mg/dl 2h-Wert: 104mg/dl Mein Hausarzt (der den Test durchgeführt hat) meint die Werte passen, da die Grenzen vor Kurzem erst nach oben geändert wurden. Mein Frauenarzt sagt, der Nüchternwert ist zu hoch und ich soll selbst Messungen durchführen. - Stimmt es dass die Werte beim OGGT nach oben abgeändert wurden? - Was sind sie aktuellen Ziel- bzw. Grenzwerte bei Glukose-Selbstmessung mittels Blutzuckermessgerät? - Gibt es generell unterschiedliche Grenzen bei Messung aus dem venösen Plasma und kapillärer Messung aus der Fingerbeere? Danke für die Auskunft! mfg, I.M.
Hallo, 1. zunächst einmal sind in ihren Ausführungen zwei Dinge zu beanstanden: der Nüchternwert ist zu hoch und zweitens werden diese Messungen prinzipiell nicht über ein Blutzuckermessgerät durchgeführt. 2. die Grenzwerte, die in den Mutterschaftsrichtlinien beschrieben werden, sind wie folgt: nüchtern: größer/gleich 5,1 mmol/l (92 mg/dl) nach 1 Stunde: größer/gleich 10,0 mmol/l (180 mg/dl) nach 2 Stunden: größer gleich 8,5 mmol/l (153 mg/dl) 3. Voraussetzung ist, dass die Schwangere 9-12 h nüchtern ist und dass die Messungen unter standardisierten Laborbedingungen durchgeführt werden. Das bedeutet keine Blutzuckermessgeräte sondern eine Bestimmung über eine venöse Blutabnahme. Am besten lassen Sie dann das Verfahren in einer entsprechend qualifizierten Einrichtung durchführen. VB
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