Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin jetzt Anfang 41. Woche und war heute morgen bei meinem Frauenarzt. Die letzten Male sagte er immer, dass der Kopf fest im Becken ist und ich im Falle eines Fruchtblasensprungs nicht liegend ins Krankenhaus transportiert werden müsste. Heute sagte er, dass der Kopf beweglich ist. Kann das sein dass sich das noch ändert? Heißt dass, dass wenn die Fruchtblase springt ich jetzt liegend ins Krankenhaus muss? Vielen Dank für die Antworten!
hallo Mandy, dieses kann hier für den Einzelfall nur der Untersucher vor Ort festlegen. Sofern mit dem behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin nichts anderes besprochen wurde, sollte die Schwangere sich bei einem Blasensprung mit ihrem Frauenarzt oder Frauenärztin kurzschließen oder die Entbindungsklinik informieren. Dort sollte sie sich dann kurzfristig vorstellen. Was die Frage nach einem generellen Liegendtransport bei Blasensprung angeht, kann ich dazu folgendes sagen: Dieses wird man nicht generell bei allen Frauen mit Blasensprung empfehlen. Dieses ist zumindest die einheitliche Meinung der überwiegenden Mehrzahl der Frauenärzte in Klinik und Praxis. Die allgemeine Empfehlung an die Schwangere, deren Fruchtblase zuhause springt, ist, sich kurzfristig in die Klinik zu begeben. Und dies geschieht in aller Regel per PKW, was auch sicher für die allermeisten Schwangeren ausreicht. Die Statistiken besagen,dass ein Nabelschnurvorfall bei 0,3-07% der Schwangeren vorkommt= 3-7 Nabelschnurvorfälle pro 1000 Schwangere; bei Beckenendlage und Querlage etwas häufiger. (Pschyrembel: Praktische Geburtshilfe); Das würde bedeuten, dass man in ca 990 FÄllen einen Krankenwagen (Transportkosten ca 300-500 Euro) bestellt, obwohl dieser gar nicht notwendig ist. In Anbetracht dieser Zahlen und der nicht gegebenen ärztlichen Empfehlung, sich bei Blasensprung per Krankenwagen in die Entbindungsklinik zu begeben, würde ich eine solche Empfehlung nicht generell aussprechen. Aber: hier gibt es sicher Ausnahmen, die völlig berechtigt erscheinen. Einen Liegendtransport sollte man deshalb auf die Fälle beschränken, wo es medinizisch indiziert ist: Beckenendlage, Querlage, bekanntermaßen noch hochliegendes Kind oder wenn der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin dieses für die jeweilige Schwangere für ratsam hält. VB
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