Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, mit 14 Jahren wurde bei mir eine Aufwachepilepsie und Photosensibilität festgestellt. Bei den Anfällen zucken meine Arme und mein Gesicht ich spreche dann wirres Zeug da ich ständig den Faden verliere. Ich habe mich damals geweigert Medikamente zu nehmen,da die Dosis immer höher aber ohne Erfolg blieb. die Anfälle wurden immer weniger und nun für mich auch nicht mehr spürbar. bis gestern. Da hatte ich ca. 10 Min. lang Anfälle mit Zuckungen der Lider, arme waren noch nicht betroffen. Meinem Arbeitgeber habe ich es heute gesagt und er hat mich direkt nach Hause geschickt und meinte das gehe auf ein Beschäftigungsverbot hinaus und ich solle mich erstmal krankschreiben lassen. Mein Frauenarzt dagegen organisierte mir "nur" einen Termin beim Neurologen (23.7). Was denken Sie? Ist das ein Grund für eine Krankschreibung / Beschäftigungsverbot? (Arbeite im Schichtdienst in der Psychiatrie) und eines noch ...mein Arzt stuft mich ständig zurück was die ssw angeht. hatte am 7.5. meine letzte mens, Eisprung lt. lh test 29.5. Er sagt jedes mal meine schwangerschaft ist wohl spät zustande gekommen. verstehe nicht was er damit meint. Eisprung steht doch fest? vor sieben tagen war embryo 3 mm und heute nur 5,5 mm wächst es nicht viel zu langsam, habe gelesen die wachsen tägl. 1mm? ohje ich hoffe sie können mir helfen. vielen dank für zeit und müh
Hallo, 1. allgemein kann man sagen, dass bei einer Epilepsie in der Schwangerschaft in einem Drittel der Fälle der Krankheitsverlauf besser, in einem Drittel schlechter und bei dem restlichen Drittel unverändert ist. Unter der entsprechenden, medikamentösen Einstellung und engmaschigen Betreuung durch einen Frauenarzt/ Frauenärztin und auch Neurologen, kann der Verlauf und auch die Geburt ganz normal verlaufen. Eine Verschlechterung des Verlaufes der Epilepsie lässt sich folgendermaßen erklären: Eine Zunahme des Körpergewichtes führt zu Veränderungen der Volumenverteilung durch Einbeziehung des plazentaren und fetalen Verteilungsraumes und einer veränderten Aktivität der kindlichen und mütterlichen Leber. Dies kann zur relativen Unterdosierung der eingenommenen Medikamente führen. Deshalb ist eine engmaschige gemeinsame Betreuung der Patientin durch Frauenarzt/ärztin und Neurologen zu empfehlen, bei der auch die Serumspiegel der Medikamente regelmäßig kontrolliert werden, um Unterdosierungen und damit Anfallshäufungen als auch unnötig hohe Medikamentendosen zu vermeiden. Der Status epilepticus in der Schwangerschaft ist sehr selten, stellt dann aber eine lebensbedrohliche Gefährdung dar. Deshalb sollte eine krampfhemmende Therapie auf jeden Fall weitergeführt werden. Alle krampfhemmenden Mittel passieren die Placenta (Mutterkuchen), gehen auf das Kind über und haben in aller Regel teratogene Effekte (fördern ganz bestimmte Missbildungen). Das Risiko von Anomalien bei Kindern, die krampfhemmenden Medikamenten ausgesetzt sind ist dreimal höher als in der Restbevölkerung. Das fetale Hydantoin-Syndrom (in Verbindung mit Phenytoin) betrifft ca. 3-5% der dem Medikament ausgesetzten Kinder. Es geht einher mit mentaler Retardierung, Wachstumsretardierung, Anomalien des Gesichtsschädels und der Extremitäten. Eine milder ausgeprägte Form kann in 8-15% d. Fälle vorkommen, wird jedoch bei den Kindern nur durch eine sorgfältige neurologische Untersuchung entdeckt. Spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche sollte bei der werdenden Mutter eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, um das Risiko einer möglichen Fehlbildung auszuschließen. Auf diese Weise können u.a. Geburtsmodalitäten (z.B. Kaiserschnitt) frühzeitig geplant werden. Wichtig: Zur Vorbeugung von Neuralrohrdefekten sollten alle Frauen mit einem solchen Risiko (z.B. Patientin mit Epilepsiemedikamenten, Kindern mit einer Spina bifida oder ähnlicher Fehlbildung) täglich 5 mg Folsäure einnehmen. Die Schwangere sollte vor Beginn einer Schwangerschaft über diese Probleme der Medikamenteneinstellung und der erhöhten Rate von Missbildungen unter der Medikation ausführlich mit dem Frauenarzt und Neurologen sprechen. Die Kinder von Frauen die mit der Gabe enzyminduzierender Antiepileptika behandelt werden ( Carbamazepin, Phenytoin, Primidon, Phenobarbital ) haben ein erhöhtes Risiko von Blutungen durch einen Mangel an Vitamin- K- abhängigen Gerinnungsfaktoren. Frauen die diese Medikamente nehmen, sollten nach Ansicht einiger Experten prophylaktisch ab etwa der 36. SSW mit Vitamin K (Konakion) 20mg oral vor der Geburt behandelt werden. Für Interessierte gibt es bei der Firma Novartis (tel. 0911-273-0) eine sehr informative Broschüre zu Epilepsie und Schwangerschaft . Auch über die Firma GlaxoSmithKline in München (Tel. 089-360440) gibt es eine sehr interessante Broschüre für Frauen mit Epilepsie und deren Bedeutung für Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Wochenbett. 2. unabhängig von den Angaben der Schwangeren hinsichtlich des Datums der letzten Regel oder des vermeintlichen Termins der Befruchtung, berechnet immer noch der frühe Ultraschall das Schwangerschaftsalter und den Entbindungstermin am genauesten.Und so kommt es recht häufig vor, dass dadurch, dass er Zyklus etwas unregelmäßig war, der Eisprung früher oder später eintrat oder die Schwangerschaft einfach etwas jünger/älter ist, als erwartet und man deshalb in der frühen Schwangerschaft eine Korrektur des Schwangerschaftsalters vornehmen muss. Das kann dazu führen, dass sich im Ultraschall weniger oder mehr sieht, als man vielleicht erwarten würde.In den wohl meisten Fällen kann man hier aber bei gewissen Abweichungen beruhigen, auch wenn man manchmal erst noch eine zusätzliche Kontrolle per Ultraschall durchführen muss und ggf. das Schwangerschaftshormon HCG im Verlauf kontrollieren wird. Aus diesem Grund ist eine Terminkorrektur in der Frühschwangerschaft in den ersten 3-4 Monaten ein häufiger und nicht ungewöhnlicher Vorgang. Hiervon sind dann frühe Wachstumsverzögerungen zu unterscheiden, die allerdings schon eine Bedeutung in dem Sinne haben, als dass Sie ein Hinweis auf einen nicht regulären Verlauf sein könnten. 3. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
PS: herzchen schlägt bereits seit letzter Woche :)
Mitglied inaktiv
Bitte doch Den Frauenarzt und den Neurologen bei EURAP mitzumachen. www.eurap.de. Das ist ein europäisches Register, bei dem Schwangerschaften von Epilepsiepatientinnen begleitet werden. Dort können beide Ärzte sich auch weitere Infos einholen. Du übrigens auch.