eve78
Guten Tag Dr. Bluni Ich befinde mich dzt. in der 18. SSW+4 Tage. Seit der 7. SSW befinde ich mich im Krankenstand wegen starker Übelkeit und Erbrechen. Dieser Zustand hält bis dato an wobei es seit 2 Wochen mit dem Erbrechen etwas besser ist. Also meist jetzt jeden 2. Tag vormittags, aber mit der starken Übelkeit und Brechreiz kämpfe ich täglich. Meist werd ich 3.00 Uhr oder 4.00 Uhr morgens wach mit starker Übelkeit und dies dauert dann meist bis zur Mittagszeit an. Dazu kommen noch Kreislaufprobleme. Wie erwähnt befinde ich mich noch im Krankenstand weil es mir nicht möglich ist, in die Arbeit zu fahren. Ich möchte dazu erwähnen dass mein Arbeitsweg 200 km tgl. ausmacht und ich für eine Strecke hin und retour fast 3 Stunden unterwegs bin. Diese Strecke fahre ich mit dem PKW. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dauert eine Strecke hin und retour 5 Stunden. Ich habe meinen Frauenarzt schon wegen einem Beschäftigungsverbot angesprochen da ich bei meiner 1. Tochter genauso an starker Übelkeit und Erbrechen bis Ende der SW gelitten habe. Der meint aber dies falle nicht ins BV. Es ist ein stöndiges Hin und Her zwischen Hausarzt, Frauenarzt und chefärztlicher Kontrolle. Die Chefärztin sieht das auch nicht so tragisch und meint dies könne ja nun inder 18. ssw nicht mehr so schlimm sein und möchte mich ständig zur Arbeit schicken, nur damit sich die allgemeinen Krankenstände reduzieren. Ich sehe das nicht, habe ich ihr gesagt, ich bin absolut nicht in der Lage arbeiten zugehen. Eine Freundinvon mir erhielt ein BV wegen Rückenschmerzen im Büro (!). Das ist sehr ärgerlich für mich. Kennen sie die rechtliche Lage? Wäre ein BV dennoch möglich mit Übelkeit und Erbrechen?? Was soll ich weiter machen, die Arbeiterkammer um Rat fragen? Danke für ihre Bemühungen. Lg Eve
Hallo Eve, da gibt es eine ganz klare Antwort: in der Krankheitssituation kann ein solches Beschäftigungsverbot überhaupt nicht ausgestellt werden. Dieses finden Sie auch in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot umfassend beschrieben. Liegt keine Krankheit mehr vor, dann müssen allerdings dafür besondere Voraussetzungen gegeben sein. Die Entfernung alleine ist es sicherlich nicht. Herzliche Grüße VB
Regina87
Stell deine Frage mal bei Frau Nicola Bader rein. Sie ist eher der richtigs Ansprechpartner zum Thema BV und Recht
eve78
Danke. Hab die Frage jetzt auch Fr. Bader gerichtet.
eve78
Danke für ihre Antwort Dr. Bluni. Aber liegt in dem Sinne nicht eine Gefährdung für Mutter und Kind vor?? Bei meiner 1. Tochter wurde ein BV ausgestellt weil ich ebenfalls an starker Übelkeit und Erbrechen litt, besonders morgens bzw. vormittags, weil ich Anfang der SW 4 kg an Gewicht verloren habe. Ich war nicht in der Lage einen PKW zu lenken, geschweige denn 5 Stunden tgl. mit Bus Bahn und und UBahn zu gondeln. Ich habe bis zum Tag der Geburt meiner Tochter mich morgens übergeben und habe ganze SW nur 8 kg zugenommen. Damals also vor 10 Jahren wurde ein BV erteilt.
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