alexe
Guten Morgen, ich möchte wissen, ob man ein bv auch einfordern kann oder ob es immer der Freiwilligkeit des Arztes obliegt. Ich bin in der 22.ssw und habe seit ca.2 Wochen immer wieder einen eingeklemmten Ischias, dazu kommen seit letzter Woche starke Symphysenschmerzen beim laufen. Außerdem bin ich ständig verschnupft und war jetzt deshhalb beim HNO- Arzt. Der diagnostizierte eine Schwangerschaftsrhinitis mit Nasennebenhöhlenentzündung, Mittelohrentzündung und Paukenerguss im linken Ohr. Kann/ muss mein Arzt (egal ob FA oder Allgemeinarzt) bei diesen eindeutig schwangerschaftsbedingten Erkrankungen/ Beeinträchtigungen ein BV ausstellen? Ich war jetzt schon oft krank geschrieben und habe deswegen Geldeinbußen (arbeite als Krankenschwester und bekomme bei Krankschreibung nur d.Grundgehalt), deswegen möchte ich lieber ein (evtl.zeitlich beschränktes) BV. Die Gefahr besteht, dass ich mich nicht richtig auskuriere bei Krankschreibung, damit ich wieder volles Geld bekomme und das möchte das Mutterschutzgesetz doch eindeutig vermeiden oder? Danke für ihre Einschätzung
Hallo, Nein, das können Sie ganz bestimmt nicht einfordern. Denn darauf haben sie keine rechtlichen Anspruch, wenn es dazu keine entsprechende Grundlage gibt. Und bei entsprechender Krankheit liegt dafür eben auch gar keine Grundlage vor. Das können sie sehr schön und umfassend in unserem Informationstext "Beschäftigungsverbot " in der Stichwortsuche nachlesen. Liebe Grüße VB
schnuffeline2012
Rechtlich ist es so dass alle Beschwerden aufgrund der Schwangerschaft in eine Krankmeldung fallen...nur wenn der Arbeitsplatz an sich ein Risiko für die Mutter oder das Kind aufweist wird ein BV ausgestellt...
alexe
Ich habe aus dem Mutterschutzgesetz herausgelesen, dass wenn eine Erkrankung eindeutig aufgrund der SS entstanden ist (d.h. vorher keine Rückenprobleme...) und ohne SS nicht entstanden wäre (und die Mutter/Kind gefährdet) ein individuelles BV gerechtfertigt ist. Weiter will das Gesetz die Schwangere vor Geldeinbußen schützen und Sie so stellen, wie eine Nichtschwanger. Die Geldeinbußen hätte ich ja eindeutig, (wenn ich monatelang krank geschrieben bin, weil ich nach 6 Wo.nur noch krankengeld bekomme) und sie wären ohne SS so nie entstanden. Daraus müsste sich doch ein Anspruch auf BV ergeben oder?
Hallo, Nein, der Anspruchs einzig und allein dann ableitbar, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Und die geht es nicht primär darum, dass Sie in einer bestimmten Situation mehr Geld erhalten. Liebe Grüße VB
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