Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo Dr.Bluni und alle anderen, ich bin in der 26.SSW und meinem Baby geht es gut.Aber mir leider nicht mehr so.Ich bin seit 26Jahren Typ 1Diabetikerin und (bin auch sehr gut eingestellt,mit Insulinpumpe u.s.w.)und erlebe gerade seit 2Wochen die extreme Zunahme des Insulinbedarfs .Da ich diesen erwartet habe und sehr gut geschult bin,kämpfe ich auch gut dagegen an.......aber es funktioniert nur,weil ich ständig messe und korregiere auch nachts stelle ich den Wecker stündlich.....Jetzt arbeite ich als Krankenschwester auf der Internen ,mit Schlaganfallpat.,Hepatitispat.,Alkoholikern,Sarmonellen u.s.w.Die Personaldecke ist sehr schwach,so das ich ganz schön ran muß......ICH KANN JETZT NICHT MEHR!!!Mein FA will mich erst in 2Wochen krankschreiben,da war ich heute,ein Beschäftigungsverbot will er nur ungern machen.Aber ich habe ja noch bis zum 8.1. zu arbeiten,was bedeuten würde,daß ich bald Krankengeld bekomme......30%Gehaltseinbuße wäre für mich ganz schlecht zu tragen.Mein Hausarzt würde mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner entgleisten Diabetessituation momentan geben,weiß aber nicht,wie er es formullieren muß. Können sie mir bitte helfen?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Susi, 1.das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB


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Hallo es wundert mich, daß Du überhaupt noch so arbeiten darfst... ich arbeite in der Altenpflege. Hab jetzt festgestellt, daß ich schwanger bin. Laut Mutterschutzgesetz darf man ja keine Injektionen mehr machen, Kontakt zu ansteckenden Krankheiten ist tabu (wir haben auch eine mit Hep. C), schwer heben sowieso. Ich habe jetzt gleich von Anfang an ein Beschäftigungsverbot bekommen vom FA, bekomme mein GEld jetzt von der Krankenkasse. Auf meinen Zettel vom Doc steht nur allgemein...laut Paragraph...wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden...usw. Ist nur ein Satz und ich denke das reicht. Komplizierter wird es wenn das BV nur eingeschränkt ist, dann muss genau aufgeführt werden, was Du noch kannst und was nicht. Aber ich fühle mit Dir...hab auch lange im KH gearbeitet auf der Inneren und weiss wie rücksichtslos die AG oft sind. Mir hat auch mein FA damals in der ersten SS gesagt, dann machen sie was ruhiges...zb. Wäsche falten oder so. Klasse oder. Die wissen oft gar nicht, was man im Job zu tun hat. Drücke Dir die Daumen, denk an Dein Baby und lass Dich zur Not krankschreiben. LG Diana


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Hallo Susi, anbei ein Link zum Thema Beschäftigungsverbot, bei dem auch ein Formulierungsvorschlag genannt wird. http://www.mehrlinge.com/Beschaftigungsverbot/beschaftigungsverbot.html LG Birgit


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