Mitglied inaktiv
Ich bin in der 6.SSW und bin erst mal für 2 Wochen krankgeschrieben, weil es Probleme mit Mobbing auf Arbeit gibt. Mein FA meinte auch, er würde mir Beschäftigungsverbot mit Begründung auf Mobbing erteilen, wenn es sich nicht ändert auf Arbeit. Erfährt mein Chef von dem Grund des Beschäftigungsverbotes?? Weil dann würde der Ärger gleich weitergehen, weil er das natürlich nicht einsehen wird, sondern ist eher der Meinung, so er wörtlich: "Sie können doch gehen, wenn es Ihnen nicht passt...." Habe bisher die verschiedensten Meinungen gehört. Die einen meinen, das er den Grund gar nicht erfahren darf, wegen Ärtzeschweigepflicht. Die anderen meinen, er erfährt ihn, weil er eine Chance haben muß, den Arbeitsplatz so umzugestalten, daß der Grund des Beschäftigungsverbotes nicht mehr vorliegt (haha, das wird er bestimmt tun?!) Bin total verzweifelt!! BITTE, wer kann mir eine konkrete und zuverlässige Antwort geben????? Vielen Dank im vorraus! Liebe Grüße Yvonne!
liebe Yvonne, natürlich erfährt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigunsverbot den Grund. Denn er muss ja gegebenenfalls die Bedingungen am Arbeitsplatz ändern oder die Schwangere anders einsetzen. Mobbing als Grund ist sicher ein "heißes Eisen", sofern es nicht eindeutig begründet ist, denn dann kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen. Sofern es es ein größerer Betrieb ist, muss ja der Arbeitgeber für die Kosten der Schwangeren (Gehalt) aufkommen, was er vermeiden will. In einem Kleinbetrieb ist dieses für den Arbeitgeber hingegen eine sehr gelegene Maßnahme. Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen bzw mit der Mitarbeitervertretung/ Gewerkschaft/Personalrat Hauses/Betriebes klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher die noch zu klärenden Dinge beantworten können. VB
Mitglied inaktiv
Hi, normalerweise erfährt der Chef das nicht - genauso wie er nicht wissen darf, warum man krankgeschrieben ist. Allerdings war (und ist) es bei mir so, dass ich das Verbot kriegte (und hoffentlich jetzt wieder kriege), weil mein Arbeitsplatz am Computer besetzt ist und ich schwere Arbeit mit großer Lärmbelästigung machen müsste, was nicht zumutbar ist. Und mein Chef musste mir in diesem Zusammenhang eine Arbeitsbeschreibung geben, aus der für die KK hervorgeht, dass für mich eine Arbeit in der SS nicht möglich bzw. gesundheitsgefährdent ist. (Gefahr für das Leben für Mutter und Kind muss sozusagen vorliegen - auch wenn sich das ja ziemlich blöd anhört). Bei Mobbing bzw. psychischen Sachen dürfte das ja nicht notwendig sein. Mann, was sind manche Chefs aber auch unmöglich in dieser Beziehung.
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hatte selbst Beschäftigungsverbot ab der 10.SSw bis Schluss. Mobbing kann die SS ernsthaft gefährden, deshalb würde ich es annehmen. Ausserdem bekommst Du während der ganzen zeit Dein volles Gehalt, bei einer Krankschreibung nur 6 Wochen. Normalerweise geht das beschäftigungsverbotsattest in die Personalstelle, Dein Chef kriegts also garnicht zu Gesicht. Die können das allerdings anfechten, dann muss Dein FA das begründen und ich denke das kann er, sonst würde ers nicht machen. Nach seiner Aussage" Wenns Ihnen nicht passt, können Sie gehen", würd ich mal sagen, er versucht Dich loszuwerden, weil kündigen kann er Dich ja nicht. Also nimm das beschäftigungsverbot Deinem Kind zuliebe an, so kannst Du die SS wenigstens geniessen, Dein Chef kann Dir garnix. Was allerdings passieren kann ( aber auch ohne Beschäftigungsverbot), das das Spiel weitergeht, wenn Du aus dem Babyjahr kommst. So ist es bei mir. Aber ich konnte genug Kraft tanken, um mich nicht runtermachen zu lassen und mein versetzungsantrag läuft. LG Susi
Mitglied inaktiv
Lieben Dank für die Antworten! Bei uns gibt es keine Personalabteilung. Wir sind ein mittlerer (12 AN) privater Bürobetrieb. Also geht das Attest auf den Tisch des AG. Ich entnehme aus Deiner Antwort, das er also den Grund tatsächlich erfährt???? Ich weiß nicht, ob die "Schlammschlacht" die dann folgt, besser wäre für mich. Ich bekomme dann auch zu Hause keine Ruhe und mein Problem ich bin sehr empfindlich und nehme mir jedes Wort zu Herzen. Das macht mich dann noch mehr fertig. O Gott, was soll das nur werden??
Mitglied inaktiv
Der Arzt hat eine schweige Pflicht und diese bedeutet auch das er nicht erfahren tut was du hast!Wenn du eine lange Zeit krank bist kann dein Chef aber eine weiterleitung zum Betriebsarzt verlangen dann musst du aber eine ganze weile Krank sein und viele machen das auch nicht!Das du Mobbing ausgesetzt bist ist sehr bloede aber leider ist es so das wenn du es als Mobbing sieht dein Chef es aber nicht sehen muss.Das ist eine Sache wo man vielleicht einfach mal seine Rechtschutzversicherung benutzen sollte und sich informieren lassen sollte! lg merlin
Mitglied inaktiv
Hallo! Prinzipiell ist es richtig was Du schreibst, der Arzt hat Schweigepflicht. Stellt er aber ein beschäftigungsverbot aus und der AG fechtet es an, muss der Arzt das begründen. Kann er das nicht, bekommt der AG recht, ist Frau die gelackmeierte. Deswegen zieren sich viele Ärzte, auch in begründeten Fällen ein verbot auszustellen, weil sie fürchten, sich rechtfertigen zu müssen. LG Susi
Mitglied inaktiv
wenn das so ist waere es erstrecht ratsam sich da juristisch hilfe zu holen weil dann kann es natuerlich auch folgen fuer Yvonne haben!Aber danke wieder was gelernt! merlin
Mitglied inaktiv
Mein Chef hat das Arbeitsverbot nicht anerkannt. Ich war so vor den Kopf gestossen, dass ich wieder arbeiten ging. Nun ja, nach drei Tagen hatte ich vorzeitige Wehen - na super da hat sich der Stress ja voll gelohnt. Ich hätte die Möglichkeit gehabt das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten, aber dann würde mein Chef mich nach dem Erziehungsurlaub nicht mit offenen Armen empfangen. Da es sich bei meinem Vorbot um ein individuelles Besch. handelte, musste der FA die Gründe angeben. Hat mir aber leider nichts geholfen. Jetzt bin ich erst einmal krankgeschrieben Viel Glück Chris
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