MAMI@2016
Sehr geehrter Herr Bluni, zunächst wüsste ich gerne, ob es einen Unterschied gibt, wer das Bv ausstellt, also Ag oder Fa. Es sieht bei mir so aus, dass ich als Lehrerin mit psychisch kranken und aggressiven Kindern und Jugendlichen arbeite und bereits in der Vergangenheit mehrfach tätlich angegriffen wurde. Auch der psychische Druck ist bei uns sehr groß. Ich weiß aber nicht, ob mein Ag bei einem eigenen Bv nicht vielleicht auf die Idee kommt, mich z. B. ins Sekretariat zu setzen, da die Sekretärin schon länger erkrankt ist. Aber ich möchte generell nicht schwanger in die Einrichtung zurück, da es immer wieder Vorfälle gab, bei denen Schüler aggressiv über das Gelände laufen und auch andere angreifen. Auch ins Sekretariat wurde schon vormittags eingebrochen mit eingetretener Tür. Ich war bereits zum Vorgespräch bei unserem für das Bv zuständigen Mitarbeiter. Es hörte sich so an, als würde ich das Bv wg. genannter Gründe bekommen. Es gab bei uns aber schon schwangere Kolleginnen, die bis zum Muschu zur Arbeit kamen. Eine andere Kollegin erhielt ihr Bv in der 5. Ssw wegen o.g. Gründe von ihrem Fa und musste gar nicht zu unserem Mitarbeiter. In ihrem Schreiben stand nach Paragraph 3 Muschugesetz. Meine Fa hatte beim letzten Termin gesagt, dass sie mir kein Bv ausstellt.Die Gründe meinerseits wollte sie nicht hören. Sie kennt die Einrichtung und weiß, um welche Kinder es sich handelt, trotzdem sagte sie, sie könne das nicht beurteilen. Ich wollte bereits die Praxis wechseln, allerdings ist die FA meiner Wahl ab heute für 2 Wochen im Urlaub. Dieser Stress bekommt mir nicht gut und ich hätte das Ganze gerne abgeschlossen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Beste Grüße.
Hallo, 1. prinzipiell kann dieses sowohl durch den Arbeitgeber oder die behandelnde Ärztin ausgestellt werden. 2. wenn der Arbeitgeber einen adäquaten Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, dann ist es auch möglich von einem solchen Beschäftigungsverbot abzusehen. 3. wie dann die juristischen Feinheiten zu bewerten sind, was eine mögliche Tätigkeit im Sekretariat angeht, wird dazu am besten unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum, etwas sagen können. Herzliche Grüße VB
Hasenbande
Ich arbeite therapeutisch ua mit aggressiven Kindern und habe auch ein BV. der Arbeitgeber ist zuständig, weil nur der eine Gefährdungsbeurteilung abgeben kann. Ansonsten brauchst du ein individuelles BV vom Gyn, wenn dein Kind gefährdet ist (bspw. Risikoschwangerschaft). Lg
MAMI@2016
Ok, vielen Dank schon mal
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