Isi8880
Hallo Herr Dr. Bluni, Ich arbeite in einer Praxis für Nuklearmedizin, spritze den Patienten die Radioaktivität und führe Abschlussgespräche mit Patienten nach Knochenszintigraphie. Ich habe derzeit einen Kinderwunsch. Welche Gefahr geht hier für mein ungeborenes Kind aus? Aktuell ist noch keine Schwangerschaft festgestellt, es kann aber durchaus möglich sein dass ich schwanger bin. Sicher kann ich ja auch erst sein wenn dich den Gyn im Schall die Fruchthöhle gesehen wird. Sprich ich müsste bis zur 6. Woche weiter im oben genannten Bereich arbeiten. Wie kann, sollte ich vorgehen? Ich kann meinem Arbeitgeber nichts vom Kinderwunsch erzählen. Besteht Beschäftigungsverbot für meinen Arbeitsbereich? Vielen herzlichen Dank. M f G I. B.
Hallo, 1. hier möchte ich einmal vorweggreifen, dass Sie in jedem Fall schon früher, als mit dem ersten Ultraschall Klarheit über eine Schwangerschaft haben können. Da gibt es so etwas, was sich Schwangerschaftstest nennt und der zeigt schon sehr früh mit Ausbleiben der Menstruationsblutung eine Schwangerschaft an. 2. spätestens in diesem Moment informieren sie bitte den Arbeitgeber, der dann dafür sorgen muss, dass Sie nur noch so beschäftigt werden, dass keine Gefährdung durch strahlende Substanzen ausgeht. 3. ein prinzipielles Beschäftigungsverbot ist nicht notwendig. Es sei denn, es ließe sich keine alternative Beschäftigung finden. VB
Isi8880
Herr Dr. Bluni, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf die mögliche Durchführung eines Schwangerschaftstest. Ich habe geschrieben dass ich erst sicher sein kann sobald die Schwangerschaft durch einen Facharzt bestätigt ist. Ich hatte vor einigen Jahren eine Pyosalpinx und somit nach OP ein erhöhtes Risiko für eine Eileiterschwangerschaft. Ich bin in einer schwierigen Situation mit einem schwierigen Arbeitgeber wo ich definitiv Angst um meinen Job habe wenn dieser von meinem Kinderwunsch erfährt. Ich habe mir Informationen hinsichtlich tatsächlicher Strahlenbelastung und Risiken gewünscht um für mich die Situation objektiver einschätzen zu können. Bekommen hab ich eine ausweichende, freche, unqualifizierte und komplett inkompetente Antwort, die ich nunmehr an einen kompetenteren Kollegen richten werde. Mit freundlichen Grüßen, I.B.
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