carolin-christiane
Hallo und guten Morgen, ich hätte folgende Frage, und wäre echt froh, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen könnten. Es heißt ja, nach 6 Wochen mit einer Krankheit fällt man ins Krankengeld. Nun bin ich im letzten und diesem Jahr wegen drei verschiedenen Schwangerschaften (einmal EUG mit 2x Curettage+ MTX-Therapie, einmal Abortus Inkompletus, und jetzt wegen Unzumutbarkeit meines Arbeitsplatzes) krank geschrieben. Sind drei Schwangerschaften als eine Krankheit oder als drei verschiedene zu zählen? Und warum muss ich mit Einbußen beim Mutterschutzgeld (nach besagten 6 Wochen) rechnen, nur weil ich lt. MuSchuGesetz die Arbeiten im Betrieb nicht machen darf. Meine FA weigert sich mit Händen und Füssen gegen ein BV, dass wäre Sache des AG, da der für die Unzumutbarkeit verantwortlich wäre. Der jedoch sagt, dass kann nur ein Arzt und auch seine und meine Krankenkasse bestehen darauf, dass das BV meine FA ausspricht. Also, eine totale Sackgasse. Das Gewerbeaufsichtsamt hat die Gefährdungsbeurteilung, die weiteres Arbeiten als gefährlich einstuft, zugeschickt bekommen, darauf jedoch nicht reagiert. Einen Betriebsarzt gibt es nicht. Wäre super, wenn Sie mir da einen Tip geben könnten.
Liebe Carolin, Ihren Argwohn kann ich sehr gut verstehen, muss jedoch beim ersten Teil Ihrer Frage auf unsere Juristin, Frau Bader verweisen. Prinzipiell wird dann Krankengeld gezahlt, wenn eine Krankschreibung länger als 6 Wochen dauert. Unabhängig davon, ob es früher schon mal eine Krankschreibung gab. Selbstverständlich kann auch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn es dafür einen Grund gibt und Sie aber - und darauf kommt es an - aktuell nicht wegen irgendetwas krankgeschrieben sind! Das können Sie auch sehr gut in meinen Informationen zu diesem Thema in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort "Beschäftigungsverbot " nachlesen. Liebe Grüße VB