schwanger123456
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich des Anrechts auf ein Zwischenarbeitszeugnis. Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn eine mehrjährige Abwesenheit aufgrund von Elternzeit und ein Leitungswechsel vorliegt, d.h. die vormalige Leitung unter der ich zuvor gearbeitet habe verlässt die Einrichtung. Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.
Hallo, ja, macht vor der Ez auch Sinn. Ich würde es schriftlich anfordern. Liebe Grüße NB
peekaboo
Hallo, soweit ich weiß kann man immer einen Zwischenzeugnis beantragen. Habe ich damals von meiner Elternzeit (nicht öffentlicher Dienst) auch gemacht.
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