IngoAC
Hallo Frau Bader, Das Ministerium für Familie .... hat Fakten geschaffen und erklärt auf Ihren Seiten das Elterngeld für Zwillinge und dort steht, daß auch ein einzelner Elternteil unter Anrechnung des Elterngeldes für das 1. Kind gleichzeitig Elterngeld für das 2. Kind erhalten kann. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html mit dank an: LittlePupser und fünf-kleine-hüpfer im Mehrlingsforum LG Ingo
Danke :-)
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