Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde am 23.05.99 geboren. Ich habe zunächst für 1 Jahr dann den vollen Erziehungsurlaub bis Mai 2002 beantragt und bewilligt bekommen. Im Juli 1999 erhielt ich Urlaubsgeld im November 1999 eine Zuwendung (das ist bei uns das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld). Für meinen Vertrag greift der Vertrag mit der ÖTV Düsseldorf. Nun habe ich weder im Juli 2000 Urlaubsgeld noch im Dezember 2000 Weihnachtsgeld bekommen. Andere Frauen, die ich kenne, die einen Vertrag mit der ÖTV haben, erhalten weiterhin im vollen Umfang Zuwendungen während des Erziehungsurlaubes. Ich verstehe nicht, warum im Jahr 1999 gezahlt wurde und im Jahr 2000 nicht? Wissen Sie eine Erklärung? Mfg. Nicole
Liebe Nicole, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.a. stehen der AN im EU nicht zu, es sei denn, es gibt dazu eine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung. Ob das bei Ihnen so ist, vermag ich nicht sagen. Möglicherweisen gibt es eine tarifvertragl. Regelung, die Weihnachtsgeld für jedes "angefangenen " Jahr noch bewilligt, wenn aber iin dem Kalenderjahr gar nicht gearbeitet wurde, nicht bewilligt wird. Ich rate Ihnen, sich mit der Lohnbuchhaltung in Verbindung zu setzen und sich dort zu erkundigen, worauf es beruht, dass Sie dieses JAhr keine Zuwendungen erhalten haben. Oder schaueb Sie selbst in Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder entsprechendes. gruß, NB
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