Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuverdinst bei Vaterzeit.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuverdinst bei Vaterzeit.

Mpeter

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Hallo. Unsere Tochter wird in den nächsten Tagen geboren. Im Januar und Februar möchte ich die 2 Monate Vaterzeit(Partnermonate) in Anspruch nehmen. Mein Arbeitgeber würde mir in diesen 2 Monaten die angesammelten Überstunden ausbezahlen um besser über die Runden zu kommen. Meine frage ist jetzt: Wird mir das bezahlte Geld irgendwo abgezogen? Die Kindesmutter bezieht Hartz4 und Elterngeld,wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nachdem, wie er es deklariert, wird es beim EG berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also ich sehe das problematisch. Zum einen sind Elternzeitmonate (und damit auch die Partnermonate) LEBENSMONATE und KEINE Kalendermonate. Sprich wenn Euer Kind jetzt nicht zufälligerweise am 1. des Monats geboren wird (weil dann Lebensmonat = Kalendermonat), so würdest Du bei Januar & Februar 4 Monate der insgesamt 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Bei der Elternzeit ansich geht das nicht mal. Du könntest als wenn überhaupt 4 onate EZ nehmen und dann durch die Arbeit die komplette Zeit z.B. mit 30h/Woche arbeitend laufen. ALLE Einnahmen (dabei ist es egal ob es Urlaubsgeld, Auszahlung von Überstunden oder Arbeitslohn ist) werden auf das Elterngeld angerechnet. Letzlich bleiben Dir vom Zuverdienst ca. 33%. Das berechnet sich so: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Dabei würden hier eben die Überstunden das neue Nettogehalt gerechnet. LG Sabine


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