Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusage, aber kein Kitaplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusage, aber kein Kitaplatz

Bepko

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Sehr geehrte Frau Bader, zuerst vielen Dank für Ihre Arbeit, hier im Forum. Ich habe am 25.09.2021 in einer Email an eine Kita geschrieben, dass ich einen Krippenplatz ab dem 1.12.2021 oder 1.1.2022 haben möchte. Diese Kita hat mich am 27.9.2021 angerufen und hat einen Kitaplatz ab dem 15.11.2021 angeboten. Da mir bekannt ist, dass man sehr schwer ab sofort einen Kitaplatz bekommen kann, war ich sehr froh, als die Kita mir einen Platz schon ab dem 15.11 angeboten hat, und habe natürlich sofort zugesagt. Der Kennenlerntermin hätte am 2.11.2021 stattfinden sollen (habe auch eine Email darüber bekommen). Da ich noch etwas Schriftliches haben wollte, habe ich eine Email geschrieben. In der stand, dass soweit ich verstanden habe, kann meine Tochter ab dem 15.11 starten und ob das eine Kita-Zusage ist. Am 04.10.2021 habe ich eine Email bekommen, in der stand, dass mein Kennenlernentermin abgesagt ist und dass die den Platz einer anderen Familie gegeben haben, die dringend einen Platz braucht. Diese Familie fängt an im Oktober. Die ganze Situation verstehe ich nicht, da ich auch gesagt habe dass ich ab sofort den Platz bezahlen kann aber die haben mir gesagt, dass der Beginn Mitte November sehr gut passt. Kann ich mich wegen der ganzen Situation beschweren, habe ich einen Anspruch oder es lohnt sich nicht? Durfte diese Kita sowas machen? Falls diese Info wichtig ist, brauchen mein Mann und ich, beide berufstätig, einen Platz wegen des Umzugs, die Kita wusste Bescheid. Vielen Dank im Voraus. Bepko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frage ist, ob die E-Mail vom Kindergarten eine Zusage darstellt - das kann ich nicht beurteilen. Grds. tragen Sie die Beweislast für die Zusage. Wenden Sie sich an die Stadt und weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Anspruch auf einen Platz haben (wenn das Kind mind 1 ist) und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB


mellomania

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wie alt ist dein kind? du hast ab dem 1. lj einen rechtsanspruch auf eine betreuung. wende dich gleich an die stadt, stelle den schriftverkehr zur verfügung und setze der stadt eine Frist von 4 Wochen, dir einen betreuungsplatz zur verfügung zu stellen. das kann aber auch eine tagesmutter sein oder eine andere kita mit etwas weiterem fahrweg. da hast du dann sozusagen kein mitspracherecht, was dir die stadt organisiert. wenn du dieses angebot allerdings ablehnst, hast du dein recht verwirkt, dass die dir helfen. dann musst du selber schauen. drohe mit klage.


cube

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Für mich wäre die Frage, was mit deinem eigentlich genannten Termin an die Kita ist - wird dir dieser Platz zur Verfügung gestellt? Wenn ja, denke ich, kannst du auf den 15.11. nicht bestehen, da noch kein Vertrag unterschieben war und dein eigentlicher Wunschtermin ja erfüllt wird. Dann kann die Kita - denke ich - den früheren Termin einer Familie geben, die diesen jetzt sofort benötigt - was bei dir ja nicht der Fall war. Also würde ich zunächst das mit der Kita klären. Sagt die Kita dir nun komplett ab, würde ich natürlich auch entsprechend Mellos Post Druck machen. Und ja, nicht unwichtig ist eben auch, wie alt dein Kind ist - der Rechtsanspruch besteht eben erst ab dem 1. LJ. Noch etwas: du schreibst "an eine Kita geschrieben" - wirklich nur die eine? Das wäre unklug, darauf zu hoffen, dass es bei einer Kita klappt. IdR haben die Städte ein Online-System, in dem man sich registrieren kann für einen Platz generell. Wunschkitas kann man auch angeben, es geht aber mehr darum, dass man dann generell registriert ist, für einen Platz in einer Kita aus dem Einzugsgebiet. Hat eure Stadt/Gemeinde so etwas nicht, solltest du eh schnellstmöglich! andere Kitas anschreiben. Das es genau bei der einen Wunschkita klappt - darauf sollte man sich besser nicht verlassen. Insbesondere nicht bei einer unterjährigen Aufnahme - es ist zumindest bei uns eher Zufall, dass man einen Platz außerhalb der üblichen Startzeit 1.8. bekommt. Viel Erfolg!


Bepko

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Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort. Das KInd ist 2,5 Jahre alt. Ich bin überall auf die Wartelisten, nicht nur bei dieser Kita. Die Kitaleiterin hat mich angerufen und hat selber 15.11.2021 angeboten, ich habe natürlich zugesagt, da ich weiß wie schwer ist einen Platz zu finden. Ich habe darauf nicht bestanden, die Kitaleiterin hat den Beginn 15.11 selber vorgeschlagen. Die haben keinen Platz für mich mehr, auch nicht später, so wurde mir gesagt. Nur falls jemand einen Platz kündigt, was sehr selten passiert LG Bepko


Bepko

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Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort und für Ihre hilfreiche Informationen. Das Kind ist 2,5 Jahre alt. Ich möchte gerne wissen, ob ich mich wegen dieser Situation mit dieser Kita beschweren kann. Die Kitaleiterin hat mich angerufen und selber einen Platz ab 15.11.2021 angeboten, diesen Beginn hat sie selber vorgeschlagen, ich habe natürlich zugesagt. Die haben auch später keinen Platz für mich. Nur kurz wurde ich informiert, dass die den Platz gegeben haben und deswegen sollte ich, wie besprochen, nicht am 2.11.2021 kommen. LG Bepko


mellomania

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s.o.


cube

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Ja, dann würde ich mich auch jetzt schon mal an die Stadt wenden. Ich bezweifle aber, dass die sich wirklich darum kümmern werden, was genau mit dieser Kita ist und dort den Platz einfordern, da ja bis zum 1.1. noch Zeit ist und andere Kitas noch zusagen können. Aber ja, ich würde den Fall dennoch schildern und gleichzeitig schon mal darauf pochen, dass man bis spätestens 1.1. einen Platz benötigt.


Sternenschnuppe

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Ich vermute der Umzug ist das Problem. Kann es sein dass ihr da noch gar nicht gemeldet seid, das andere Kind aber schon? Dann geht es definitiv vor. Kennenlerntag ist was anderes als Vertrag ist fertig.


Felica

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Solange ihr am neuen Wohnort nicht gemeldet seit, habt ihr dort auch keinen Anspruch. Info ob der Umzug bereits erfolgt ist, wäre also wichtig.


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