Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zumutbarkeit Schulweg

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zumutbarkeit Schulweg

miramara

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Hallo Frau Bader, unser Sohn soll dieses Jahr in die Schule kommen. Doch die Frage auf welche Schule ist leider für uns die plötzliche Frage geworden. In unserer Stadt gibt es 2 Grundschule und 1 Grundschule im nächsten Ortsteil. Die eigentliche Grundschule ist direkt vor unserer Haustür, doch diese wird dieses Jahr geschlossen, weil sie sanierungsbedürftig ist. Nun haben die netten Politiker beschlossen, dass sie die Grundschule in dem Ortsteil ausbauen wollen :-( Damit wurden auch die Einzugsbereiche verändert. Wir würden jetzt genau in den Einzugsbereich reinfallen, wo die Kinder in die Grundschule von dem Ortsteil müssten. Das möchten wir aber nicht, weil der Schulweg 2,4km weit ist und auch gefährlich. Die andere Grundschule ist aber nur 1 km von unserer Haustür entfernt und der Schulweg ruhiger und ungefährlicher. Was können wir als Eltern tun, damit wir verhindern können, dass unser Kind dazu genötigt wird einen langen gefährlichen bzw ein Buskind (falls das überhaupt gibt) zu werden? Ich hoffe sehr, dass sie uns weiterhelfen können. LG Mira


Mitglied inaktiv

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Das ist ein Spezialthema aus dem Schulrecht, für das es spezielle Anwälte gibt: http://schulrecht-hessen.rechtsanwalt-zoller.de/schulwahl-grundschule-schulbezirk-schulsprengel.html vielleicht hilft dir das weiter?


cube

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Die Zumutbarkeit von Schulwegen bzw. Kostenübernahme bei Busnutzung ist in jedem BL anders geregelt. In NRW jedenfalls wären die 2,4 km zumutbar, da sie eben mit dem Bus in angemessener Zeit (also unter 60 min.) bewältigt werden können. "Die Unzumutbarkeit des Schulweges liegt vor, wenn die Entfernung zur Schule für einzelne Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mehr als 2 km beträgt und die Distanz durch öffentliche Verkehrsmittel nicht angemessen überbrückt werden kann ... Unzumutbarkeit liegt gemäß § 13 Abs. 3 SchfkVO außerdem vor, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindung für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als eine Stunde in Anspruch nimmt oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss"


kati1976

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Hier in MV wäre das zumutbar. Ich finde es jetzt auch nicht so weit und ich gehe davon aus das ein Bus fährt und der braucht nicht ewig. Die richtigen Infos findest du sicher wenn du diese Frage mit deinem Bundesland googelt.


bellis123

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Ich finde 2,4 km auch zumutbar. Viele Grundschüler fahren mit dem Bus zur Schule. Dass der Weg "gefährlich" ist, spielt da keine Rolle, da dies eine Entfernung ist, die sowieso nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, bzw. von einem Grundschüler auch nicht unbedingt mit dem Fahrrad.


miramara

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Wir kommen aus Niedersachen. Ich würde sonst ganz gerne entscheiden, auf welche Schule mein Sohn nun kommt. Hier wurde aber regegroß aufgeteilt. Wie blöd ist das, dass die anderen Grundschule viel dichter ist, aber mein Sohn dennoch auf die weiter entfernte Schule muss


Mitglied inaktiv

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"Ich komme aus Niedersachen." Damit ist die erste Antwort mit dem Link hinfällig, wie alle anderen trefflich schrieben - Ländersache. Hessen nützt Dir also nichts. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/niedersaechsisches_schulgesetz/das-niedersaechsische-schulgesetz-6520.html § 5 Abs. 2 Verordnung für die Schulorganisation. Sollen das Gebiet des Schulträgers nicht überschreiten. Ich kenne mich mit dem Aufbau in Niedersachsen nicht aus. Ruf doch mal im zuständigen Ministerium an ;-)


cube

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Ihr könnt es mit einer Ausnahmegenehmigung versuchen (siehe unten). Ich denke zwar nicht, dass die Erfolgsaussichten groß sind, aber das scheint die einzige Möglichkeit zu sein. Wer weiß, vielleicht habt ihr ja Glück? "Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Der Besuch dieser Schule kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen. Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung."


miramara

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Ja, das ist leider bisher auch das Einzige, was ich dazu gefunden habe :/ Die Frage ist nur, ob es klappt. Mein Sohn fand es jedenfalls nicht so toll als ich ihm von der Thematik erzählte. Er möchte kein Bus fahren. Wie gesagt, die andere Schule wäre auch viel dichter bei. Also für uns nicht nachvollziehbar, warum unser Sohn jetzt Buskind werden muss, wenn die andere Schule nur ein Stück weiter weg ist als die die er eigentlich besuchen sollte :(


Strudelteigteilchen

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Nun ja, Du siehst das ein bißchen sehr aus Deinem eigenen Blickwinkel. Bei uns war es auch so, daß die Sprengelschulen neu aufgeteilt werden mußten, weil ein neues Wohngebiet entstand. Eine Schule war - rein von den räumlichen Gegebenheiten - erweiterbar, die andere nicht. Deswegen mußten die Gebietsaufteilungen halt so gemacht werden, daß die kleinere Schule nicht mehr Schüler aufnehmen muß, als reinpassen. Hilft ja nix, denn wenn dann 50 Kinder in der Klasse sind oder der Schulhof mit Containern für die zusätzlichen Klassenzimmer vollgestellt ist, ist es auch nicht recht. Wir waren GsD nicht direkt betroffen, weil das neue Wohngebiet erst fertiggestellt wurde, als meine Kinder mit der Grundschule durch waren, aber ich weiß, daß der Unmut groß war. Ich verstehe, daß Du das doof findest, und würde auch probieren, das Kind in der näheren Schule anzumelden, aber die Nachvollziehbarkeit erfordert einen weiteren Fokus.


bellis123

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Du musst auch bedenken, dass wenn du versuchst über irgendwelche Sonderregelungen dein Kind an die nähere Schule bekommst, dass die Kinder aus eurer Nachbarschaft (seine Freunde?) alle auf eine andere Schule gehen werden. Das findet er bestimmt auch doof. ;-)


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