Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Noch bevor die Scheidung rechtskräftig ist( Antrag ist gestellt), werde ich eine Imobilie erwerben. Mein (Ex)mann zahlt Unterhalt nur für unsere Kinder, ich arbeite wieder Vollzeit. Meine Frage: Bis wann errechnet sich Zugewinnausgleich? Zählt da der Tag der Antragstellung oder erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist? Ich möchte sicher sein, dass mein (Ex)mann keine Ansprüche bzüglich dieser Imobilie stellen kann. Vielen Dank!
Liebe Karena, entscheidend ist die Rechtshängigkeit der Scheidung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?