Sommersprosse83
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich es richtig verstanden habe, ist ein BV wirksam mit Zugang beim Arbeitgeber. Somit vermute ich, scheitert der Postweg (insb. bei dem aktuellen Poststreik) aus - das BV würde ja erst Tage nach der Erteilung beim AG zugehen. Reicht es für einen ordnungsgemäßen Zugang aus, wenn mein Mann das BV am Empfang (großes Unternehmen) abgibt? Oder muss es direkt zu meiner Vorgesetzten / in die Personalabteilung? Reicht es generell aus, wenn mein Mann die Übermittlung übernimmt oder ist eine persönliche "Erledigung" sinnvoller? Bei persönlicher Abgabe befürchte ich erneute Angriffe, denen ich lieber entgehen möchte. Vielen Dank im Voraus! LG
Hallo, ja, das reicht aus Liebe Grüße N B
luvi
Hallo, ich habe heute im Internet geforscht, weil ich ein ähnliches Problem habe. Ein Brief, der zu einer bestimmten Frist eingegangen sein muss, kann nicht zugestellt werden aufgrund des Streiks. Im Internet habe ich gelesen, dass man wichtige Unterlagen faxen soll. Das gilt auch. Rechtlich verbindlich kann ich Dir das aber nicht geben. Luvi
Die letzten 10 Beiträge
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft