Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vieleicht können sie mir bei diesem Thema weiterhelfen. Vor einiger Zeit bekam ich bei einem Anruf ein Zeitschriftenabo "verkauft" mit dem Versprechen eines Reisegutscheins von ProReisen. Auf meinen Einwand, dass ich in der nächsten Zeit mit zwei kleinen Kindern kaum Flugreisen machen möchte und die Fragehin, ob das ein Reiseveranstalter sei, wo man nur bestimmte Reisen und Ziele buchen könnte, kam die Antwort, nein ich könne jede Reise buchen, die ich wolle. Leider habe ich den Namen der Anruferin nicht mehr! Letzte Woche kam die bestätigung mit 2 Reisegutscheinen und der Internetadresse und man kann natürlich nur spezielle Reisen buchen. Außerdem wird der Brief mit dem Hinweis ergänzt: Gemäß §505 I Satz2,3 §491 II Nr. 1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, da der bis zur Kündigungsmöglichkeit vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200,00 Euro nicht übersteigt. Wie kann das sein? Bis jetzt hatte ich bei jedem Vertrag, sogar unterschrieben, ein 2-wöchiges Widerrufsrecht und hier haben sie noch nicht mal meine Unterschrift. Da mein schreiben(e-mail) von vor einer Woche ind der ich den Vorgang schilderte und beanstandete außer einer standardisierten Antwort (wir werden uns um ihr anliegen kümmern...) noch keinen Mucks brachte, weiß ich im Moment nicht, was ich weiterhin tun kann. Vieleicht haben sie ja einen Rat für mich. Mit freunlichen Grüßen Nicole
Hallo, hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmals! Heute kam ein Schreiben mit der Stornierung! Hat zwar etwas gedauert, aber es wurde zu meiner Zufriedenheit geregelt! Mich würde allerdings trotzdem interessieren, ob der Hinweis mit dem Widerrufsrecht rechtens ist. Gruß Nicole
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