Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitmietvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeitmietvertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, wir haben einen Zeitmietvertrag bis 2003 und danach auf unbefristet. Nun haben wir vor einem Jahr Nachwuchs bekommen (2.Kind) und wollen aus der Wohnung (3Zimmer/86qm) ausziehen, weil es uns zu eng wird. Im Mietvertrag steht, dass damals 3 Personen in der Wohnung wohnen. Kann ich den Mietvertrag vorzeitig kündigen, oder müssen wir wirklich bis 2003 die Miete nach Auszug weiterzahlen, sofern wir keine Nachmieter finden? Ich hoffe, dass Sie mir auf diese Frage antworten können, da wir schon in 6 Wochen umziehen. Markus Kuhn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Markus, aus Zeitmietverträgen kommt man sehr schwer raus. Ich habe da schon mehrere Gerichtsverhandlungen erlebt, wo der Mieter verloren hat. Es gibt zwar Ausnahmen, aber ich denke nicht, daß Sie eine ausreichende Begründung haben. Vielleicht gibt es eine Regelung im Vertrag? Ich würde versuchen, mich mit dem Vermieter gütlich zu einigen. N.Bader


Mitglied inaktiv

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Hallo Markus, ich würde mal drauf tippen, dass ihr weiterzahlen müsst. Nur bei erheblichem Familienzuwachs kann unter bestimmten Vorraussetzungen die Wohung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Also am besten wirklich einen Nachmieter suchen. Liebe Grüße Silvana


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