Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlungsmoral Jugendamt...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlungsmoral Jugendamt...

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Guten Abend, Frau Bader Die letzten zwei Jahre habe ich als Tagesmutter für das Jugendamt gearbeitet, habe daher öffentliche Gelder bezogen, die ich nicht versteuern mußte. In dem ersten Halbjahr, in dem ich die beiden Jungs betreute, die mir vom JA vermittelt wurden, bekam ich kein Geld, da die Bearbeitung angeblich so lange dauerte... Anschließend bekam ich natürlich das ganze Geld auf einmal. Immer wieder in diesen zwei Jahren wurden irgendwelche Bearbeitungen des JA notwendig, so dass ich oftmals über 2-3 Monate kein Geld bekam. Am 20. Juni wurde ich selbst zum 2. Mal Mutter. Da ich jedoch nicht angestellt bin, bekam ich in den acht Wochen, die ich pausierte, kein Geld vom JA. Vom 15.09. bis zum 15. 11. habe ich jedoch wieder gearbeitet, für diesen Zeitraum habe ich jedoch noch immer kein Geld bekommen! Seit dem 15. 11. ist meine Tagesmuttertätigkeit beendet, da ein Junge umgezogen ist und der andere das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir, daß sich die Bearbeitung noch hinziehen kann, da sie so viel zu tun hat - ist das eigentlich rechtens? Immerhin habe ich für den Jungen ja auch die letzten acht Wochen lang täglich zwei Mahlzeiten und sonstige anfallende Kosten im Voraus bezahlt! Danke für Ihre Mühe, Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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