Mitglied inaktiv
ich lebe von sozial-, arbeitslosenhilfe, unterhalt und kindergeld. ich habe schon eine tochter und bekomme nun mein 2tes kind. nun wollte ich umziehen, da meine tochter schon 3jahre alt ist und die beiden sich in 7 monaten, wenn das 2te da ist, bestimmt nicht vertragen werden. ich wohne zur zeit in einer 3raumw. und würde aber gern in eine 4raumw. umziehen, aber das amt verweigert es mir. dabei weiß ich nicht mal wo ich den kinderwagen hinstellen soll, wenn es soweit ist, denn ich weiß das dafür kein platz ist. was mache ich am besten nun?
Hallo, § 7 SGB I: Zuschuss fuer eine angemessene Wohnung Wer fuer eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden koennen, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen. Ob Ihre Wohnung angemessen ist oder nicht, kann ich nicht beurteielen. Beantragen Sie einfach die andere Wohnung, wenn das Sozialamt negativ bescheidet, haben Sie die Möglichkeiten der Rechtsmittel. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt