Frage: Wohnungsentschädigung

Erst mal bedanke ich mich für die schnelle Antwort. Mir ist noch leider nicht klar wie ich eine Wohnungsentschädigungsantrag stellen kann. Könnten Sie mir bitte dazu noch Informationen geben? Wenn ich das von dem Richter in dem Rahmen der Wohnungszuweisung einfach fordern soll, muss ich einen Wert angeben? Oder reicht es aus wenn ich die Quadratmeter von der Wohnfläche nenne, so dass er sich anhand diesen die Kosten errechnen kann?

von susittt am 20.12.2022, 12:35



Antwort auf: Wohnungsentschädigung

Hallo, in Höhe der ortsüblichen Miete. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2022



Antwort auf: Wohnungsentschädigung

Das hing mit einer vorherigen Beitrag zusammen. Anscheinend wurde das jetzt als neue Frage erstellt.

von susittt am 20.12.2022, 12:37