susittt
Erst mal bedanke ich mich für die schnelle Antwort. Mir ist noch leider nicht klar wie ich eine Wohnungsentschädigungsantrag stellen kann. Könnten Sie mir bitte dazu noch Informationen geben? Wenn ich das von dem Richter in dem Rahmen der Wohnungszuweisung einfach fordern soll, muss ich einen Wert angeben? Oder reicht es aus wenn ich die Quadratmeter von der Wohnfläche nenne, so dass er sich anhand diesen die Kosten errechnen kann?
Hallo, in Höhe der ortsüblichen Miete. Liebe Grüße NB
susittt
Das hing mit einer vorherigen Beitrag zusammen. Anscheinend wurde das jetzt als neue Frage erstellt.
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang