diedesi
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit 6 Jahrem alleinerziehend mit Sohn 7 Jahre. Ich habe das alleinige Sorgerecht und lebe mit neuem Partner und gemeinsamer Tochter zusammen, es steht demnächst auch eine Heirat ins Haus. Meine erste Frage ist, kann mein Sohn dann den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen in Form eines Doppelnamen? Mein Sohn heißt wie sein Vater (wir waren unverheiratet). Das er den Nachnamen des Vaters nicht ablegen kann ist mir klar, soll er ja auch gar nicht. Aber besteht zumindest die Möglichkeit, unseren zukünftigen Familiennamen, den dann alle tragen mit dranzuhängen? Zweite Frage: Wenn der Vater meines Sohnes das gemeinsame Sorgerecht einkämpft, welche Möglichkeit haben wir dann noch umzuziehen? Meinem Mann kann jederzeit ein Jobangebot in Hamburg unterbreitet werden. Was macht man in solch einem Fall? Mein Ex Partner würde dem nie zustimmen. Ich kann doch deshalb aber nicht den Sohn bei ihm leben lassen? Was passiert in solch einem Fall? Dankeschön für die Mühe und viele Grüsse, Désirée
Hallo, 1. Doppelnamen für Kinder sieht das Gesetz nicht vor, da ansonstend er Name immer länger wird 2. Rechtlich muss er dann zustimmen. Also am besten Tatsachens chaffen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt, kann er dem umzug widersprechen und dann wird das gericht entscheiden. keine ahnung wie weit hamburg vom jetzigen wohnort weg ist, u.u. könnte es auch sein, daß die entfernung als zu gering erachtet wird. auch ein psychologisches gutachten ist möglich. wenn das kind geregelten umgang in den letzten 6 jahren hatte, wird es schwer werden, wenn es mehr als 200km sind....( nur eine hausnummer, aktuell im freundeskreis zählen 80km als kiki und 130km werden auch genehmigt! )
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