Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnortwechsel Schwägerin/Neffe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnortwechsel Schwägerin/Neffe

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, eine Frage die meine Familie zur Zeit schwer beschäftigt: Mein Bruder und seine Frau leben getrennt, beide am gleichen Wohnort. Der Sohn der beiden ist 4,5 Jahre, geht im Ort in den Kindergarten und wird, seit Geburt, von der Oma betreut, da seine Mutter nach ca. 1 Jahr arbeiten ging. Die Oma bringt den Kleinen in den Kiga und holt ihn mittags ab. Er verbringt dort den Nachmittag, bis ihn seine Mutter um ca. 15.00 Uhr abholt. Nach der Trennung vor ca. 1,5 Jahren haben die beiden Elternteile ein gutes Verhältnis, der Vater besucht seinen Sohn sowohl unter der Woche und hat ihn alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag abend. Meine Schwägerin will plötzlich nach Düsseldorf umziehen, da sie da einen Mann kennengelernt hat. (Erst seit ca. 3 Monaten). Die Entfernung von unserem Wohnort bis nach Düsseldorf sind ca. 4 Stunden Fahrzeit. Meine Frage: darf Sie das so einfach? Wenn damit klar ist, dass sich Vater/Sohn nicht mehr regelmäßig sehen können? Kann man ein so kleines Kind, das erst ja eine Trennung verkraften mußte, einfach aus seiner Umgebung reißen, weg von den Bezugspersonen Oma, Kindergarten, Freunden, Verwandten? Einen Bezug zu dem "neuen" hat das Kind nicht. Vor dieser Bekanntschaft gab es einen anderen Freund, der kurz vorm Einzug bei der Mutter stand. Zu diesem hatte der Junge bereits einen Bezug aufgebaut, da die Beziehung auch über ca. 1 Jahr ging. Die beiden Eltern haben das Sorgerecht, eine Scheidung ist noch nicht eingereicht. Mein Bruder kann das alleinige Sorgerecht nicht beantragen, da er ja berufstätig ist. Gibts eine Möglichkeit, der Mutter einen Wohnortwechsel (mit der Entfernung) zu untersagen, ohne Zustimmung des Vaters? Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt, vielen Dank, Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, wenn ein gemeinsames Sorgerecht da ist, kann die Kindsmutter nicht einfach mit dem Kind wegziehen. Ich rate dem Vater, sich an das Jugendamt zu wenden, dort kann er seine Ansicht vortragen und um UNterstützung bitten. Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist ja hier nicht nur bei der Mutter, sondern auch bei dem Vater/ Großeltern. ES gibt in den Fällen der genannten Art auch die Möglichkeit, dass die Mutter alleine geht und das Kind bei dem Vater lässt. Es könnte dann weiterhin, wie es das gewohnt ist, einen Teil der Zeit (wenn er arbeitet) bei den Großeltern verbringen. Damit bin ich in der Praxis schon durchgekommen. Aber wie gesagt, das Jugendamt hilft. Gruß NB


Mitglied inaktiv

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Die Erfahrung zeiugt aber auch: Hat die Mutter erst mal "Fakten geschaffen" also das Kind mitgenommen, wird es schwer, das wieder rückgängig zu machen... Désirée


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