Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader. Ich weiss nicht ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin aber ich versuche es einfach mal. Wir (Mama und 1 Kind) möchten gerne in eine andere Wohnung ziehen da ich Nachwuchs erwarte (8Woche) Für diese Wohnung benötige ich allerdings einen WBS. Nund sagte man mir aber das mir dieser erst zusteht wenn das ungeborene Kind da ist und nicht schon vorher wie es überall steht ab der 14. SSW. Wem kann ich dennnun glauben schenken? Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen.
Hallo, sorry, da habe ich gar keine Ahnung von. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV