Stern26
Der Sohn von meinem Lebensgefährten möchte dieses Wochenende nicht zu seiner Mutter, weil er sich mit Freunden verabredet hat. Er hat es Ihr auch schon mitgeteielt.Er lebt seid August 2014 bei uns auf seinen ausdrücklichen Wunsch. Die Reaktion von der Kindesmutter war natürlich sehr negativ. Jetzt ist die Frage muss er zu Ihr? Er ist fast 14 Jahre sehr selbstständig schon und hat einen sehr guten Kontakt zu mir und zum Vater, den er über alles liebt auf der Welt.
Hallo, ja, muss er. Das muss schon zuverlässig geregelt sein. In seinem Alter kann er das mit der Mutter regeln - sie kann ihn ja auch zum Freund fahren. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform