Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wo wende ich mich hin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wo wende ich mich hin

Klara4

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Hallo Fange von vorne an ich kündigte mündlich hatte neuen Job mündlich wurde schwanger nach 17 Jahren warten. Mein Chef nahm die Kündigung zurück mit der Bitte um sofortiges Arbeitsverbot bin beim Zahnarzt . Nun meine Frage hab Elterngeld 1jahr muss ich meinem Chef kündigen und wer kann mir wegen Job weiterhelfen wende ich mich da ans Arbeitsamt ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fasse zusammen: Sie haben mündlich gekündigt, weil Sie einen neuen Job hatten. Dann sind Sie schwanger geworden. Ihr Chef hat dann mitgeteilt, dass er Ihre Kündigung als gegenstandslos ansieht und Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilt. So, und jetzt bin ich raus. Wieso sollen Sie kündigen und sich ans Arbeitsamt wenden? Bitte formulieren Sie Ihre Frage so, dass sie verständlich ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Kannst du bitte deinen Werdegang und dein Problem nochmal klar verständlich darstellen?


Sternenschnuppe

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So wie Du es schilderst haben Dein Chef und Du gemeinsamen Sozialbetrug betrieben? Krass. Wieso neuen Job, Du hast doch einen dann. Wie viele Stunden die Woche kannst Du arbeiten?


chrissicat

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Verstehe ich das richtig? Dein Arbeitsverhältnis ist NICHT gekündigt und du befindest dich in Elternzeit? Du möchtest aber nicht mehr zu deinem Arbeitgeber zurück? Bis wann bist du denn Elternzeit?


Klara4

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Genau so ist es


Klara4

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Warum Betrug? Arbeitete dort seit 10 Jahren war noch nie in den ganzen 23 Jahren arbeitslos ! ist echt furchtbar diese Plattform hier für alles was man frägt wird man angegriffen vorallem du bist sehr oft dabei Schade es gibt Menschen die brauchen Hilfe


chrissicat

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Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, ist dort nichts vereinbart und gibt es keinen Tarifvertrag, gelten die gesetzlichen Fristen. Es ist ratsam, sich erst einen neuen Job zu suchen und danach zu kündigen. Kündigst du selber, wirst du nämlich erstmal keine Leistungen vom Amt erhalten und musst auch erst einmal selbst die Krankenkassenbeiträge zahlen, sofern du nicht verheiratet bist und dein MAnn gesetzlich versichert. Kündigst du nicht, musst du an dem Tag, nachdem deine Elternzeit geendet hat, bei deinem jetzigen Arbeitgeber wieder arbeiten gehen. Anspruch auf eine Verlängerung der Elternzeit hast du nicht, dies wäre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wann endet denn die Elternzeit??? Bei der Jobsuche musst du in erster Linie selbst aktiv werden! Schau im Internet, in Zeitungen etc. nach ausgeschriebenen Stellen. Informiere dich bei möglichen Arbeitgebern, ob sie derzeit jemanden suchen etc.


chrissicat

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Im Übrigen ist der Vorwurf des Betruges nicht so ganz abwägig. Es klingt so, als hättest du dein Arbeitsverhältnis eigentlich gekündigt. Als dein Chef erfahren hat, dass du schwanger bist, hat er gesagt "Vergessen wir die Kündigung. Ich schicke Sie stattdessen ins Beschäftigungsverbot." Somit hast du dann dein Gehalt weiter bezahlt bekommen und dein Chef hat die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Kosten, die der Krankenkasse eigentlich nie entstanden wären, weil das Arbeitsverhältnis ja eigentlich gekündigt war. Und das Entgelt hätte dir aus selben Grund nicht zugestanden. Daher der Vorwurf des Betruges! Ob dies so war, lässt sich nur vermuten. Dein Posting ist sehr wirr und wenig verständlich geschrieben!


Sternenschnuppe

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Weil Du Dir eine Lohnfortzahlung erschlichen hast für einen Lohn, den es nach Deiner Kündigung gar nicht mehr gegeben hätte. Das nennt man Sozialbetrug. Ganz einfach.


Mitglied inaktiv

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Auch mündliche Absprachen sind verbindlich. Genauso wie mündliche Zusagen zu Arbeitsverträgen. Darum ist es Betrug, die Kündigung rückgängig zu machen, um sich volle Gehälter zu erschleichen. Und dabei wart ihr beide beteiligt, der Chef genauso wie du.


Klara4

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Ich hab gearbeitete aber als zahnarzthelferin darf man halt nicht mehr arbeiten am Patienten


Klara4

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Ich hab gearbeitete aber als zahnarzthelferin darf man halt nicht mehr arbeiten am Patienten


Mitglied inaktiv

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An der Rezeption hättest du weiter arbeiten dürfen, das ist unschädlich für die Schwangerschaft. Aber du hattest ja gekündigt!


Sternenschnuppe

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Was denn nun ? Hast Du einen Tag gearbeitet nachdem ihr die Kündigung rückgängig gemacht habt? Wieso wurde sie rückgängig gemacht?


Mitglied inaktiv

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"Mein Chef nahm die Kündigung zurück mit der Bitte um sofortiges Arbeitsverbot bin beim Zahnarzt." Ihr habt einen Deal gemacht: die Kündigung zurücknehmen und die KK soll für die Kosten des Deals aufkommen. Dabei hätte dich der Chef an der Rezeption immer noch beschäftigen können, sofern dort die Möglichkeit bestanden hätte.


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