Mitglied inaktiv
Hallo, ich würde gern wissen wo (in welchem Gesetz und welcher §§) es steht, daß der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, einer fest angestellten Mitarbeiterin die im Erziehungsurlaub ist, extra Zahlungen wie Weihnachtsgeld o.ä. zu leisten. Danke im voraus!
Hallo, nirgens, der AG ist dazu nicht verpflichtet. Ausser nach Vertrag oder Tarifvertrag. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Andersrum: wie begründest Du bei einem ruhenden Vertrag (ein Arbeitsvertrag ruht während der EZ) daß Du Anspruch auf Sonderzahlungen hast? :-) DU willst was, also musst DU begründen :-) Désirée
Mitglied inaktiv
Was hat das denn jetzt bitte damit zu tun?? Ich will einfach wissen wo das steht und fertig! Wo ist denn das Problem?
Mitglied inaktiv
Sag mal, warum bist Du so unfreundlich? Es gibt in einigen wenigen Tarifverträgen wohl Formulierungen, bei denen AG auch in der EZ nicht um die Zahlung von Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld herumkommen. Gesetzlich gibt es da nichts. Frag doch einfach Google. Désirée
Mitglied inaktiv
und wenn er es macht, sind es freiwillige zahlungen. und gerade, wenn man in elternzeit ist, ist es doch logisch, dass man keine sonderzahlungen bekommt (es sei denn, es steht anders im tarif- oder arbeitsvertrag). lg two_kids
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