yvonne...
hallo, habe sept 2009 meine erste tochter geboren. dafür dann 1600eu elterngeld bekommen. wurde erneut schwanger in der elternzeit und bekam innerhalb der ersten elternzeit das 2. kind. im sept 2012. habe dafür dann nur den mindestsatz von 300eu elterngeld bekommen. ich dachte es werden die monate vor der elternzeit von kind 1 herangezogen und ich würde mehr bekommen. was sagen sie dazu? vielen dank mfg yvonne
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
luvi
Hallo, zur Berechnung des Elterngelds werden immer die 12 Monate vor der Geburt bzw. vorm Mutterschutz herangezogen. Monate mit Elterngeldbezug, die in diese 12 Monate fallen, werden durch Monate davor ersetzt. Da Deine Kinder 3 Jahre auseinander sind, und Du während der Elternzeit scheinbar nicht gearbeitet hast, gibt es nur den Mindestsatz. Liebe Grüße Luvi
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