Lucy89
Hallo Zusammen, ich habe im August 2014 meine Tochter zur Welt gebracht. Mein Vertrag war unbefristet bis August 2014 (während dem Mutterschutz ist der Vertrag ausgelaufen). Ich hatte für zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Ich wollte meine Tochter mit 2 Jahren bei Oma abgeben und mir einen neuen Job suchen in Teilzeit und wieder arbeiten. Nun bin ich ungeplant wieder schwanger geworden. Kind Nr. 2 kommt am 9.4.16 Elternzeit von Kind 1 läuft im September 16 ab. Ist es denn jetzt so, dass ich nochmal zwei Jahre beantragen kann, wenn ja -wieviel bekomme ich dann für das zweite Kind (derzeit bekomme ich 440 EUR)? Danke und schöne Nacht Lucy
Hallo, ich verstehe das so, dass der Vertrag befristet war. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
??? Was den nun, befristeter Vertrag oder unbefristet? Und wo hast Du EZ eingereicht wenn der Vertrag ausgelaufen ist? Ohne Ag hast Du doch gar keine EZ. Ansonsten, wegen Elterngeld, das dürfte etwas mehr als der Mindestsatz von 300 € werden, plus Geschwisterbonus. Das Du in EZ - wenn denn dann überhaupt - bist, ist unrelevant, da Kind Nr. 1 bei Geburt von Kind 2 älter als 1 Jahr ist. Und zwar deutlich älter. jeden Monat den du seit dem ersten Geburtstag von Kind1 nicht arbeitest, geht mit 0 € in die Berechnung für EG2. Auch dann wenn du das EG gesplittet hast. Und damit sinkt dann halt EG für Kind2. Und ja, EZ kannst du 3 Jahre für Kind2 nehmen - wenn Du einen AG hast. Ohne den hast Du keine EZ, sondern bist einfach nur Hausfrau-Mutter. dann halt im ersten Jahr bzw bei Splittung 2 Jahre lang mit EG-Bezug.
Lucy89
Ich hatte einen befristeten Vertrag, bin jetzt sozusagen arbeitslos (Mutter in EZ halt). Also ohne Arbeitgeber und unbefristeten Vertrag kein gutes Elterngeld für Kind 2? Sondern nur 150€ pro Monat für 24 Monate ? Plus Kindergeld und Geschwisterbonus für ein Jahr (weil es noch ein Jahr dauert bis Kind 1 drei Jahre alt wird) Richtig?
Lucy89
Und was ist mit Arbeitslosengeld? Könnte ich das auch irgendwann noch beantragen, immerhin habe ich lange gearbeitet und bin ungeplant schwanger geworden mit Kind 1 und jetzt auch noch 2...
Mitglied inaktiv
Arbeitslosengeld1 bekommst Du nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann im Umfang in dem Du dann arbeiten kannst, also bei Teilzeit dann entsprechend runtergerechnet. Das geht aber auch mit 0 € in die neue Berechnung ein, da eben Lohnersatzzahlung. Und ja, Geschwisterbonus gibt es oben drauf. Was ihr prüfen lassen könnt ist ob ihr die Voraussetzungen für erhöhtes Kindergeld erfüllt und/oder Wohngeld. Wenn nicht, oder das nicht langt, dann bleibt Hartz4. In einigen Bundesländern ja auch noch Landeserziehungsgeld und/oder Betreuungsgeld - wenn die das noch zahlen.
sterntaler82
Du bekommst 300 Euro, den Mindessatz. Das kannst du auf zwei Jahre splitten dann sind es 150 je Monat. ALG 1 geht nur wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stund die Woche zur Verfügung stehst. Sonst rutscht du in Alg 2 rein oder wenn dein Partner genug verdient muss er für dich aufkommen ( dafür müsst ihr nicht verheiratet sein)
Sternenschnuppe
Ist 440€ die gesplittete Rate ? Du hast , es sei denn Du arbeitest jetzt noch bis zum Mutterschutz, 5 Nullrunden drin. 7x wird Lohn vor Kind 1 genommen. Diese 7 addierst Du, teilst sie durch 12 und davon dann 65% plus Geschwisterbonus. Das wird das neue Elterngeld. Je nachdem was der Vater der Kinder verdient könnte staatliche Hilfe dazukommen.
Lucy89
Ja 440€ für 2 Jahre
Lucy89
danke für die vielen Antworten. Mein Mann verdient zu gut um Hartz4 oder sonst was zu erhalten:-/
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz