Francy90
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Wiedereinstiegsgespräch mit meinem derzeitigen Arbeitgeber. Im Oktober 22 endet meine Elternzeit, hier werde ich noch bis 1. November meinen Resturlaub nehmen, der mir noch von vergangenen Jahren zusteht. Nun habe ich zwecks der Krippe einige Einschränkungen und kann zu den bisherigen Arbeitszeiten (40h die Woche) nicht mehr arbeiten. Daher werde ich meinen Arbeitgeber einen Teilzeitantrag stellen, der dann auf 20h die Woche ohne Wochenende & Feiertage besteht. Nun zu meiner Frage... wenn mein Arbeitgeber diesen Antrag nicht zustimmt läuft dann der Vertrag wie bisher weiter oder könnte er mich diesbezüglich kündigen? Und wie verhält sich das mit einer Kündigung vom Arbeitgeber aus, erhalten ich dennoch meinen Resturlaub im Oktober oder verfällt der dann? Bzw wie ist es, wenn ich eine Kündigung schreiben, kann ich auf meinen Resturlaub bestehen oder verfällt er? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße
Hallo, die Frage ist doch ein, ob Sie einen Anspruch auf Teilzeit haben. Das ist der Fall, wenn der Betrieb mindestens fünfzehn Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie keinen Anspruch haben und sich mit dem Arbeitgeber auch nicht einigen können, müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
Der AG kündigt dich nicht. Warum auch? Nach deiner EZ lebt dein alter Vertrag wieder auf. Wenn du diesen aber nicht erfüllen kannst, müsst ihr eine Einigung finden. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, musst DU kündigen.
Suomi
Der Resturlaub verfällt bei Kündigung nicht. Entweder kannst du ihn dann noch nehmen, wenn Dein AG dem zustimmt oder bekommst ihn ausbezahlt.
cube
Nur, um einem evt. MIßverständnis vorzubeugen: dein AG muss dem Urlaub im Anschluss an die EZ zustimmen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, diesen als sozusagen Verlängerung der EZ nehmen zu können.
Berlin!
Der Urlaub steht Dir in jedem Fall zu, egal, wie das Arbeitsverhältnis endet. Er kann in Geld abgegolten werden oder er wird gewährt.
Ani123
- Wie lange waren Sie in EZ? - Haben Sie bereits einen Antrag darauf gestellt ihren Resturlaub direkt nach der EZ nehmen zu wollen? Schreiben Sie ihrem AG ihr Anliegen, dass sie nach der EZ TZ arbeiten möchten. So hat er die Möglichkeit, insofern er kann, das zu ermöglichen. Wenn Sie noch EZ haben können sie TZ in EZ arbeiten, was für sie Vorteile hat. Der Nachteil wäre, dass sie ihren Resturlaub nicht direkt nach der EZ nehmen können. Er würde weiterhin da sein und sie können ihn nehmen wenn sie wieder VZ arbeiten. Wenn sie mind. 2 Jahre EZ genommen haben können sie um das 3. Jahr EZ verlängern. Haben Sie unter 2 Jahre genommen brauchen sie für die Verlängerung der EZ die Zustimmung vom AG. Lehnt ihr AG TZ in EZ ab und sind weiter in EZ können sie TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Die Zustimmung vom jetzigen AG wird dafür benötigt. Haben sie keine EZ mehr und/oder wollen keine EZ mehr nehmen und können ihren VZ-Vertrag nicht ausüben und der AG stimmt TZ nicht zu, dann werden sie kündigen müssen, weil sie ihrem Arbeitsvertrag nicht erfüllen können. Den Arbeitsvertrag nicht erfüllen, was in ihrem Fall auch unter Vorsatz zählen könnte, kann zu einer Kündigung seitens des AG führen. Allerdings kann er Schadenersatz geltend machen, weil sie ihrer Arbeit nicht nachgekommen sind.
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