Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bin im EU und möchte eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Dazu 2 Fragen: 1. Ich bekomme im Mai nochmal eine Sonderzahlung von meinem Arbeitgeber, bei dem ich in EU bin. Muss ich dadurch die 630,-- vom anderen AG- versteuern???Obwohl ich erst ab März anfange zu arbeiten,also im Jahresdurschnitt nur 10 x 630 DM verdiene? Wenn ja, wie kann ich das vermeiden, muss ich auf die Sonderzahlung verzichten? 2. Werden die 630 DM aufs EU angerechnet(bei Freistellung nicht, habe ich gelesen), wenn mein Mann zusätzlich zu seinem Hauptjob noch einen pauschal versteuerten Nebenjob hat(dieser wurde bei der Erziehungsgeldberechnung nicht berücksichtigt)? Vielen Dank Heike
Liebe Heike, 1. Sie dürfen im JAhr nur 12 * 315 € verdienen. Wenn Sie mit der Sonderzahlung über den Betrag hinauskommen, sind Sie nicht mehr steuerfrei + sozialabgabenfrei angestellt. 2. Teilzeit im EU wird nicht angerechnet. Gruß, N
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