Sunshine199
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihre Antwort gelesen, dass ich als Mutter meinem Ex die Veröffentlichung von Fotos von unserer gemeinsamen Tochter im Internet untersagen kann. Wie kann ich das tatsächlich umsetzen? Gibt es eine rechtliche Grundlage / ein Gesetz? Ich habe bereits mit ihm gesprochen und ihm mitgeteilt, dass ich das nicht möchte (was er übrigens wußte, da wir uns darüber einig waren, als wir noch zusammen waren), er hat ein paar Stunden später ein neues Bild veröffentlicht. Muss ich jedes einzelne Foto bei Facebook melden und löschen lassen oder habe ich eine Handhabe, ihm das generell zu verbieten? Was kann ich tun, wenn er es weiterhin missachtet? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße
Hallo, mahnen Sie ihn ab (Muster im Netzt) und drohen Sie schriftlich mit einer Unterlassungsklage Liebe Grüße NB
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