Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie soll ich mich verhalten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie soll ich mich verhalten?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich hätte eine Frage an Sie. Hoffentlich können sie mir helfen. Am 04.10. endet meine Elternzeit und ich muss wieder anfangen zu arbeiten. Meine Arbeitsstelle ist 481 km von meinem jetzigen Wohnsitz entfernt. Mein neuer Mutterschutz fängt am 13.11. an. Ergo müsste ich noch 6 Wochen arbeiten. Ehrlich gesagt weiss ich nicht, wie ich das bewerkstelligen soll. Meine Kleine geht in den Kindergarten und war noch nie von mir getrennt. Sie 6 Wochen, nur am Wochenende zu sehen würden erhebliche Probleme darstellen. Glaube ich nicht, sondern weiss ich. Mein Partner hat sich gerade selbstständig gemacht, muss jeden Tag 100 km hin und 100 km zurück fahren und ist auch erst am Abend spät zu Hause. Ich würde mich am liebsten für die 6 Wochen krank schreiben lassen, weil ich es mir nicht zutraue, ab der 30. SSW den weiten Weg zu pendeln. Mir geht es nicht darum, Lohn zu bekommen, sondern ich möchte einfach Renten- und Krankenversichert bleiben. Wenn ich meinen Arbeitgeber auf unbezahlten Urlaub anspreche, er mir diesen aber nicht gewährt und ich mich dann krank melde, sieht es auch sehr komisch aus. Können sie mir sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich mich krankschreiben lasse? Bin ich nach den 6 Wochen trotzdem Renten- und Krankenversichert? Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich statt auf der Arbeit zu erscheinen, einen gelben Schein schicke? Vielen Dank für Ihren Rat. Firlefanz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie krank sind, ist das ok, dann erhalten Sie die Leistungen weiter. Nach Ihrer Schilderung ewollen Sie sich aber wegen dem ersten Kind krankschreiben lasen. Und das berechtigt den AG zur fristlosen Kündigung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Lieber Gruß firlefanz


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