Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie soll ich mein Elterngeld am besten aufteilen wg Zweitkinderwunsch?

Frage: Wie soll ich mein Elterngeld am besten aufteilen wg Zweitkinderwunsch?

Viktoria123

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Unternehmensberaterin mit dem Schwerpunkt Change Management. Als mein Chef erfuhr, dass ich schwanger bin, riet er mir, mir einen anderen Job zu suchen, da ich nicht mehr, wie gewohnt, reisen könne. Wenn ich das nicht täte, würde er mich nicht befördern und mir nur die "Drecksarbeit" zuschieben. Durch seine Schikane bekam ich Frühwehen und bekam ein Beschäftigungsverbot. Ich möchte nicht mehr zurück, weil ich Angst habe vor seiner seelischen Schikane, daher plane ich nach 2 Jahren gleich mein zweites Kind zu entbinden um dann mit der Kinderplanung abzuschließen und möchte mir dann einen neuen Job suchen. Mein ET ist der 28.12.2014. Was wäre in meinem Fall das Sinnvollste bezüglich dem Elterngeld? 1) Wenn ich mein Elterngeld beispielsweise auf 2 Jahre splitte und 24 Monate je 500€ erhalte und in diesen zwei Jahren wieder entbinde, verlängert sich mein Elterngeld automatisch um weitere 24 Monate mit 500€? 2) Wenn ich stattdessen im ersten Jahr 1000€/Monat bekomme und im zweiten Jahr gar nix, mein 2. Kind aber am Ende des zweiten Jahres bekomme, bekomme ich dann wieder für ein Jahr 1.000€? Was würden Sie mir raten, welche Kombination finanziell am besten wäre? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüße von einer verzweifelten Mutter Viktoria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen das EG berechnet nach dem duchschnittleichen Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Bezug Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Um das gleiche Elterngeld zu erhalten musst Du entbinden bis Kind 1 etwa 14 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Der Bezug des Elterngeldes endet immer am 1. Geburtstag des Kindes, danach wird nach Splittung nur die aufgesparte Rate gezahlt. Fürs neue Elterngeld zählt das als 0€.


luvi

Beitrag melden

Hallo, fürs Elterngeld fürs zweite Kind ist es egal, ob Du das Elterngeld splittest oder in einem Jahr ausbezahlt bekommst. Wenn Du fürs zweite Kind so viel Elterngeld möchtest, wie fürs erste, darf der Altersabstand nur ca. 15 Monate sein. Wenn sie 2 Jahre auseinander sind, wirds wohl nur noch der Grundbetrag von 300 Euro plus Geschwisterbonus. Luvi


Viktoria123

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank an alle für die Hilfe. Jedoch sind dies von einander unterschiedlich und abweichende Antworten. Das ist nämlich genau das Problem was ich habe. Was ist denn nun richtig? Auch bei googlen kommen unterschiedliche Aussagen zum Vorschein. Nicht einmal die Dame von der Elterngeldkasse konnte mir weiterhelfen. Langsam bin ich ratlos :-( Kann man dies irgendwo schriftlich nachlesen, sodass ich auf der sicheren Seite bin? Vielen Dank für eure Mühen. LG Viktoria


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Aufteilung der Elternzeit/des Elterngeldes, nachdem ich unten gelesen habe, dass es so einfach nicht zu sein scheint: Ich nehme Elternzeit in den 1. bis 12. Lebensmonat (=12 Monate). Mein Mann nimmt parallel Elternzeit im 1. Lebensmonat (=1 Monat). Macht zusammen 13 Monate. Davon 2 Monate Geld im MuSc ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe hier bereits mehrfach gelesen dass es nicht möglich ist dass der Vater in den ersten zwei Monaten alleine Elterngeld bezieht. Das ist aufgrund des Mutterschaftsgeldes natürlich nachvollziehbar. Auch, dass das Elterngeld generell für mindestens zwei Monate beantragt werden muss konnte ich den bisherigen Einträgen e ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 14. SSW (ET am 1.2.16) und versuche mich durch den Papierwust von Anträgen zu kämpfen. Leider sind das zum großen Teil noch böhmische Dörfer für mich, daher habe ich ein paar Fragen an Sie. Unser Plan ist, dass ich wahrscheinlich 2,5 Jahre Elternzeit nehme und mein Mann 2 Monate. Mein Elterngeld ...

Hallo zusammen, eine kurze Frage: Kann man bei der variante 12 + 2 Monate Elterngeld. Die zwei Monate für den PArtner aufteilen in 2 und 6 Wochen.? Quasi 2 Wochen nach Geburt und 6 Wochen am Ende ? Viele Grüße

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...