Viktoria123
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Unternehmensberaterin mit dem Schwerpunkt Change Management. Als mein Chef erfuhr, dass ich schwanger bin, riet er mir, mir einen anderen Job zu suchen, da ich nicht mehr, wie gewohnt, reisen könne. Wenn ich das nicht täte, würde er mich nicht befördern und mir nur die "Drecksarbeit" zuschieben. Durch seine Schikane bekam ich Frühwehen und bekam ein Beschäftigungsverbot. Ich möchte nicht mehr zurück, weil ich Angst habe vor seiner seelischen Schikane, daher plane ich nach 2 Jahren gleich mein zweites Kind zu entbinden um dann mit der Kinderplanung abzuschließen und möchte mir dann einen neuen Job suchen. Mein ET ist der 28.12.2014. Was wäre in meinem Fall das Sinnvollste bezüglich dem Elterngeld? 1) Wenn ich mein Elterngeld beispielsweise auf 2 Jahre splitte und 24 Monate je 500€ erhalte und in diesen zwei Jahren wieder entbinde, verlängert sich mein Elterngeld automatisch um weitere 24 Monate mit 500€? 2) Wenn ich stattdessen im ersten Jahr 1000€/Monat bekomme und im zweiten Jahr gar nix, mein 2. Kind aber am Ende des zweiten Jahres bekomme, bekomme ich dann wieder für ein Jahr 1.000€? Was würden Sie mir raten, welche Kombination finanziell am besten wäre? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüße von einer verzweifelten Mutter Viktoria
Hallo, Sie bekommen das EG berechnet nach dem duchschnittleichen Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Bezug Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Um das gleiche Elterngeld zu erhalten musst Du entbinden bis Kind 1 etwa 14 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Der Bezug des Elterngeldes endet immer am 1. Geburtstag des Kindes, danach wird nach Splittung nur die aufgesparte Rate gezahlt. Fürs neue Elterngeld zählt das als 0€.
luvi
Hallo, fürs Elterngeld fürs zweite Kind ist es egal, ob Du das Elterngeld splittest oder in einem Jahr ausbezahlt bekommst. Wenn Du fürs zweite Kind so viel Elterngeld möchtest, wie fürs erste, darf der Altersabstand nur ca. 15 Monate sein. Wenn sie 2 Jahre auseinander sind, wirds wohl nur noch der Grundbetrag von 300 Euro plus Geschwisterbonus. Luvi
Viktoria123
Hallo, vielen Dank an alle für die Hilfe. Jedoch sind dies von einander unterschiedlich und abweichende Antworten. Das ist nämlich genau das Problem was ich habe. Was ist denn nun richtig? Auch bei googlen kommen unterschiedliche Aussagen zum Vorschein. Nicht einmal die Dame von der Elterngeldkasse konnte mir weiterhelfen. Langsam bin ich ratlos :-( Kann man dies irgendwo schriftlich nachlesen, sodass ich auf der sicheren Seite bin? Vielen Dank für eure Mühen. LG Viktoria
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Aufteilung der Elternzeit/des Elterngeldes, nachdem ich unten gelesen habe, dass es so einfach nicht zu sein scheint: Ich nehme Elternzeit in den 1. bis 12. Lebensmonat (=12 Monate). Mein Mann nimmt parallel Elternzeit im 1. Lebensmonat (=1 Monat). Macht zusammen 13 Monate. Davon 2 Monate Geld im MuSc ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe hier bereits mehrfach gelesen dass es nicht möglich ist dass der Vater in den ersten zwei Monaten alleine Elterngeld bezieht. Das ist aufgrund des Mutterschaftsgeldes natürlich nachvollziehbar. Auch, dass das Elterngeld generell für mindestens zwei Monate beantragt werden muss konnte ich den bisherigen Einträgen e ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 14. SSW (ET am 1.2.16) und versuche mich durch den Papierwust von Anträgen zu kämpfen. Leider sind das zum großen Teil noch böhmische Dörfer für mich, daher habe ich ein paar Fragen an Sie. Unser Plan ist, dass ich wahrscheinlich 2,5 Jahre Elternzeit nehme und mein Mann 2 Monate. Mein Elterngeld ...
Hallo zusammen, eine kurze Frage: Kann man bei der variante 12 + 2 Monate Elterngeld. Die zwei Monate für den PArtner aufteilen in 2 und 6 Wochen.? Quasi 2 Wochen nach Geburt und 6 Wochen am Ende ? Viele Grüße
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden