Viktoria123
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Unternehmensberaterin mit dem Schwerpunkt Change Management. Als mein Chef erfuhr, dass ich schwanger bin, riet er mir, mir einen anderen Job zu suchen, da ich nicht mehr, wie gewohnt, reisen könne. Wenn ich das nicht täte, würde er mich nicht befördern und mir nur die "Drecksarbeit" zuschieben. Durch seine Schikane bekam ich Frühwehen und bekam ein Beschäftigungsverbot. Ich möchte nicht mehr zurück, weil ich Angst habe vor seiner seelischen Schikane, daher plane ich nach 2 Jahren gleich mein zweites Kind zu entbinden um dann mit der Kinderplanung abzuschließen und möchte mir dann einen neuen Job suchen. Mein ET ist der 28.12.2014. Was wäre in meinem Fall das Sinnvollste bezüglich dem Elterngeld? 1) Wenn ich mein Elterngeld beispielsweise auf 2 Jahre splitte und 24 Monate je 500€ erhalte und in diesen zwei Jahren wieder entbinde, verlängert sich mein Elterngeld automatisch um weitere 24 Monate mit 500€? 2) Wenn ich stattdessen im ersten Jahr 1000€/Monat bekomme und im zweiten Jahr gar nix, mein 2. Kind aber am Ende des zweiten Jahres bekomme, bekomme ich dann wieder für ein Jahr 1.000€? Was würden Sie mir raten, welche Kombination finanziell am besten wäre? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüße von einer verzweifelten Mutter Viktoria
Hallo, Sie bekommen das EG berechnet nach dem duchschnittleichen Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Bezug Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Um das gleiche Elterngeld zu erhalten musst Du entbinden bis Kind 1 etwa 14 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Der Bezug des Elterngeldes endet immer am 1. Geburtstag des Kindes, danach wird nach Splittung nur die aufgesparte Rate gezahlt. Fürs neue Elterngeld zählt das als 0€.
luvi
Hallo, fürs Elterngeld fürs zweite Kind ist es egal, ob Du das Elterngeld splittest oder in einem Jahr ausbezahlt bekommst. Wenn Du fürs zweite Kind so viel Elterngeld möchtest, wie fürs erste, darf der Altersabstand nur ca. 15 Monate sein. Wenn sie 2 Jahre auseinander sind, wirds wohl nur noch der Grundbetrag von 300 Euro plus Geschwisterbonus. Luvi
Viktoria123
Hallo, vielen Dank an alle für die Hilfe. Jedoch sind dies von einander unterschiedlich und abweichende Antworten. Das ist nämlich genau das Problem was ich habe. Was ist denn nun richtig? Auch bei googlen kommen unterschiedliche Aussagen zum Vorschein. Nicht einmal die Dame von der Elterngeldkasse konnte mir weiterhelfen. Langsam bin ich ratlos :-( Kann man dies irgendwo schriftlich nachlesen, sodass ich auf der sicheren Seite bin? Vielen Dank für eure Mühen. LG Viktoria
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