Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie sieht es aus mit der kindergartengebühren nach einer OP?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie sieht es aus mit der kindergartengebühren nach einer OP?

kesov110

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hallo, meine tochter (6 jahre alt) muss zuhause ein monat bleiben und nicht zum kindergarten gehen wegen einen operation wenn ich eine ärztlicher attest abgeben,könnte ich die gebühren zurück bekommen? DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein. Es liegt ja nicht im Verschulden des Kindergartens, dass der Vertrag nicht erfüllt wird. Und den Platz freihalten muss der Kindergarten ja. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Nein. Ihr habt einen Vertrag und der Kindergarten würde den ja erfüllen. Wenn Du 3 Monate im krankenhaus liegst, kannst Du ja auch nicht einfach die Miete einstellen, weil Du nicht Zuhause bist. Der Platz wird Deinem Kind ja freigehalten. Gute Besserung an sie. Achja, wenn sie im Kindergarten zu Mittag isst dann kannst du diese Kosten aber vermutlich abziehen. Wird überall anders berechnet, daher nachfragen vorher.


Pamo

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Nein, du kannst ja auch nichts abziehen wenn sie ein paar Tage krank zuhause ist.


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