matthis
Guten Tag ich habe da nochmal ein paar fragen. Mein Sohn wurde am 14.9.15 geboren und ich bekomme elterngeld für zwei jahre. Ich würde jetzt gerne ab Februar auf 400 Euro Basis arbeiten also 35h im Monat. Wird das Geld zum elterngeld dazugerechnet . Ab wann kann ich das genau machen? Wem muss ichdas erzählen? Was ist im ersten Jahr möglich ohne Abzüge zu haben? Danke für Ihre Antwort
Hallo, im ersten Jahr wird jeder Verdienst angerechnet, ab dem zweiten nichts. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da bleibt das Elterngeld doch wenn man dazu verdient? Bin verwirrt. Sonst würde es doch weiterhin keinen Sinn machen zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Nein, das stimmt nicht. das EG Plus berechnet sich bei TZ anhand der Differenz zwischen Teilzeit und ursprünglichen Lohn. Das ist ja der Beschiss. Da bin ich auch reingefallen, bevor ich angefangen hab, das für meine nächste EZ im Sommer mal im Rechner des Bundesministeriums durchzurechnen. Da hat es mich dann auch zerlegt, dass ich mit TZ im ersten Jahr quasi EG verliere. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html Absatz 3 (3) Für Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die berechtigte Person ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, das durchschnittlich geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des nach Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. LG Lilly
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