Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange können beide Elternteile in gemeinsame Elterzeit gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange können beide Elternteile in gemeinsame Elterzeit gehen?

Larona

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten gemeinsam in Elternzeit gehen. Er hat sie bereits für den Sohn, mit dem ich zur Zeit schwanger bin, eingereicht. Ich bin noch in der Elternzeit unseres Großen, würde sie aber vorzeitig beenden um den vollen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten zu können. Somit wären wir ja dann beide in Elternzeit vom kleinen Sohn. Wie kange kann man für das gleiche Kind in Elternzeit sein? Könnten wir -rein theoretisch- drei Jahre lang zusammen zuhause sein? Oder wird die Zeit aufgeteilt, dass z.B. beide Elternteile gemeinsam nur 1,5 Jahre zuhause bleiben können? Vielen Dank für Ihre Antwort! Larona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder von ihnen kann bis zu drei Jahren für jedes Kind zuhause bleiben. Zeit, die sich wegen mehrerer Kinder überschneidet, kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auch später genommen werden. Sie können also beide zuhause bleiben, werden aber keine staatlichen Leistungen wie Hartz IV erhalten. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Jedes Elternteil hat seinen eigenen drei Jahre. (Elterngeld gäbs für beide gleichzeitig 7 Monate lang) Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Wenn ihr das finanzieren könnt, dann könnt ihr 3 Jahre zusammen Zuhause bleiben. Elterngeld gibt es wie oben erwähnt dann 7 Monate für jeden. Beziehungsweise würde ich schauen wer mehr verddient. Da fällt ja dann auch das Elterngeld üppiger aus und derjenige sollte es beantragen. Und Teilzeit in Elternzeit geht dann ja auch. Kenne zumindest wenige die so viele Rücklagen haben um nach Elterngeld 2 Jahre nicht zu arbeiten :-)


Sonni74LS

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Ich kenne gar kein Elternpaar, dass sich das in irgendeiner Weise erlauben könnte.


Larona

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Vielen Dank für eure Antworten! Das mit den gemeinsamen drei Jahren sollte nur zur Veranschaulichung der Frage dienen. Unser Plan ist, dass ich acht Monate zuhause bleibe und mein Mann (ebenfalls ab der Geburt) gute 2,5 Jahre bis unser Winterkind 2013 dann im Herbst 2015 in den Kindergarten kommt. Nur in der Summe sind wir dann ja mehr als 36 Monate in Elternzeit. Dass man Elterngeld nicht so lange beziehen kann ist mir vollkommen klar.


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